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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

vielleicht könnt Ihr uns weiterhelfen.

wir haben ein Haus gemietet über die Dauer von 3 Jahren in Form eines
befristeten Mietvertrages. Zur Zeit des Abschlusses des Vertrages
waren wir selbstständig und haben uns das haus auch leisten können.
Leider mußten wir unser Geschäft aufgeben und haben uns bei Hartz IV
gemeldet. Da die Miete aber viel höher ist als uns zusteht mußten wir
schon jeden Monat zuzahlen. Wir würden ja auch gerne ausziehen, um
uns diese finanzielle Belastung abzunehmen. Wir sind auch
mittlerweile schon angeschrieben worden von der zuständigen Stelle
und die würde uns auch bei der Suche nach einer neuen Wohnung
behilflich sein. Unser Problem ist allerdings, das in unserem
Mietvertrag eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nur
durch die Stellung eines Nachmieters erfolgen kann. Was aber sehr
schwer sein wird, da die monatlichen Kosten nicht gerade wenig sind.
Wir sind aber beim besten Willen nicht in der Lage die Miete
weiterhin aufzubringen. Gibt es eine Möglichkeit das Mietverhältnis
vorzeitig zu beenden. Der Vermieter hat allerdings kein Verständnis
für unsere Lage und ist nicht besonders kooperativ.

Mit bestem Dank im Voraus

Fa. Auer

2 Kommentare zu „Sehr wichtig. Befristeter Mietvertrag. Vorzeitige Kündigung”

Gast Experte!

Der Vermieter hat aber sicherlich auch kein Interesse daran, dass Sie die Miete irgendwann nicht mehr aufbringen können. Dann entsteht ihm ein wirtschaftl. Schaden. Er dürfte also schon Interesse an einem neuen Mieter haben.
Sie könnten die Beratung eines Mietervereins in Anspruch nehmen.
Heutzutage lassen sich Einfamilienhäuser noch relativ gut vermieten, besonders an Familien oder Menschen mit Haustieren.
Sie selbst sollten sich aber weiterhin um eine kleinere, bezahlbarere Wohnung bemühen. Mit Hilfe des Sozialamtes sollte es Ihnen möglich sein, dies durchzusetzen. Denn die Kommunen sind auch daran interessiert, dass sich Hartz V - Empfänger nicht in für sie unbezahlbaren Wohnungen wohnen.

Gast Experte!

Sie sollten sich mal den §575 BGB, insbesondere Abs I S.1 und 2 durchlesen!

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