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Rechtliche Folgen des Erwerbs eines Gesellschaftsanteils

Beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils tritt der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung seines Rechtsvorgängers ein. Hiervon werden grundsätzlich sämtliche gesellschaftsbezogenen Ansprüche und Vermögensrechte erfasst. Hat der Veräußerer vor dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung Verfügungen hinsichtlich eines bestimmten Anspruchs oder Rechts getroffen (hier Gesellschafterbeschluss über Sonderabschreibungen für Investitionen), sind diese auch dem Erwerber gegenüber wirksam.

Urteil des BGH vom 02.12.2002
II ZR 194/00
NJW Heft 11/2003, Seite VIII

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