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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !


Folgende Situation:

Wir haben im Jahre 2004 in einer Miet-Etagenwohnung (Eigentumswohnung der Vermieterin) für ca. 9 Monate gelebt. Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich dem entsprechend anteilig auf 9 von 12 Monaten.

Es handelt sich um ein reines Wohnhaus mit 7 Eigentumswohnungen. Zwei von diesen Wohnungen gehören unserer Vermieterin.

Jetzt haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2004 bekommen.

Dort steht unter Grundsteuer ein Betrag in Höhe von € 150,85 für 9 Monate. Anbei fanden wir eine Kopie des Steuerbescheides über Grundsteuer an unsere Vermieterin.

Es handelt sich dabei um einen Bescheid für den Zeitraum 01.05 - 12.05. Die Höhe beträgt € 201,13.

Da drängen sich mir zwei Fragen auf :

1. Wenn sich die Nebenkostenabrechnung auf das Jahr 2004 bezieht, muß dann nicht auch der Steuerbescheid über das Jahr 2004 heran gezogen werden ? Dem nach wäre ja der Bescheid über die Steuern für 2005 gar nicht heran zu ziehen ?!

2. Unsere Vermieterin legt uns die Grundsteuer als Ganzes zur Last (zumindest im Bezug auf 9 Monate).
Muß dieser Steuerbetrag nicht durch zwei geteilt werden, weil die Vermieterin zwei Eigentumswohnungen im Haus besitzt ? So bekommt sie doch zwei mal den Grundsteuerbetrag vom Mieter bezahlt, aber muß diesen Betrag nur einmal an die Kommune abführen ?!?

Sehe ich das was falsch oder habe ich recht ? Wäre für jeden kompetenten Rat dankbar !

Vielen lieben Dank ![/size:c39c3]
Stichwörter: grundsteuer + umlage + zeitraum + bzw

3 Kommentare zu „Grundsteuer - Umlage bzw. Zeitraum”

Susanne Experte!

In einem Fall haben Sie Recht: die Grundlage für die Abrechnung muss der Grundsteuerbescheid für 2004 sein. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Kosten in 2004 die gleiche Höhe hatten. Natürlich haben Sie Anrecht auf den Nachweis aus 2004.
Weiterhin können Sie dem Grundsteuerbescheid entnehmen, dass dieser für eine Wohnung ist, das Gewerk ist dort vermerkt (wie z.B. blablablastr- Hausnummer- 2. Etage links)
Weiterhin entsprechen die 150,85 exakt 9/12 des Gesamtbetrages.

Gast Experte!


Weiterhin können Sie dem Grundsteuerbescheid entnehmen, dass dieser für eine Wohnung ist, das Gewerk ist dort vermerkt (wie z.B. blablablastr- Hausnummer- 2. Etage links)


Aber das ist es ja: es steht dort wörtlich:

"Lagebezeichnung: Straße + Nr."

Da steht kein Bezug auf eine Wohnung !

Selbst wenn tatsächlich mehrere (!) Bescheide einzeln jeweils im Bezug auf die Wohnung ausgestellt werden würden, so müsste doch zumindest deutlich, auf welche Wohnung sich welcher Bescheid bezieht, oder ??

Susanne Experte!

Dann die Vermieterin darum bitten, dass sie nachweist, dass der Bescheid nur für die ehemalig angemietete Wohnung ist.

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