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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

Ich/Wir sind ein gewerblicher Veranstalter. Nun haben wir uns in einer großen Stadthalle im Foyer eingemietet um dort eine Veranstaltung durchzuführen. Vom Vermieter haben wir nun gesagt bekommen, dass wir für sämtliche Schäden die durch dritte Personen am Gebäude oder dessen Inhalt entstehen zu haften haben. Ist das zulässig ?? Sollte der Vermieter für soetwas nicht eine Gebäude- und Inhaltsversicherung haben ?? wofür bezahle ich Miete, wenn sich der Vermieter komplett aus der Verantwortung zieht ?? Der Vermieter war übrigens der Meinung, solche Schäden deckt meine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Ich musste ihn erstmal darüber aufklären, dass dem nicht so ist.

Gibt es da eine klare gesetzliche Regelung welche Aufgaben und Pflichten beim Vermieter liegen ??

danke schonmal
Grüße
Alex

1 Kommentar zu „Gebäudeversicherung soll Mieter übernehmen”

Susanne Experte!

Gewerbemietverträge sind frei verhandelbar, daher liegt es in Ihrem kaufmännischen Geschick, hier das Beste als Mieter auszuhandeln.
Zu einer anderen Miethöhe hätte es demnach bessere Konditionen geben können.
Grundsätzlich haben Sie ja für die Zeit der Miete Anrecht auf Schadenersatz nach dem Verursacherprinzip.

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