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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ich bin neu hier. Ich wollte mal fragen wie es aussieht in Sachen Fußboden-Erneuerung. Ich wohne schon 4,5 Jahre in meiner 82cm²-Wohnung. Als ich sie bezugen habe sah die Auslegware schon ziehmlich mitgenommen (verwohnt) aus. Ein Zimmer und den Fur habe ich erneuert. Wie sieht es mit den anderen Räumen aus? Kann ich meinen Vermieter sagen, das ich einen neuen Fußbodenbelag haben will weil der alte nicht mehr gut ist? Ich habe mal gehört, das der Vermieter die Kosten tragen muß, wenn der Teppig / Auslegware nicht mehr gut ist und schon über 5 Jahre alt ist.
Stichwörter: zahlen + jahren + muß + neuen + vermieter

2 Kommentare zu „Muß Vermieter neuen Fußbodenbelag nach 5 Jahren zahlen?????”

Susanne Experte!

Der VM muss den Teppich/Bodenbelag nur instand halten, wenn dieser zur Mietsache gehört, d.h. nicht Eigentum des Mieters ist.
I.d.R. wird bei mittlerer Qualität von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgegangen. Ein Gespräch mit dem VM sollte Klarheit bringen.

Aggressor-Styles

Ich hab mich gestern bei meinen Hausmeister erkundigt und er hat gesagt, das die Auslegware schon über 11 Jahre alt ist. Wie kann ich dem Vermieter das schreiben, das ich gerne neue Bodenbeläge haben möchte?

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