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Betriebsverfassungsrecht Tarifvertragsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung Eingruppierungen

13.3.2001 1 ABR 8/00 Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung durch den Arbeitgeber - Mitbestimmung durch den Betriebsrat - entgegenstehende Rechtshängigkeit Ist bereits ein inhaltsgleicher Antrag in einem anderen Verfahren gestellt, führt die Rechtshängigkeit zur Unzukässigkeit des Antrags. BetrVG § 87, § 99, § 23 ZPO § 261

Aktenzeichen: 1ABR8/00 Paragraphen: BetrVG§87 BetrVG§99 BetrVG§23 ZPO§261 Datum: 2001-03-13

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