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Betriebsverfassungsrecht - Wahlen

21.2.2001 7 ABR 41/99 Ein Wahlverstoß, der sich lediglich auf die Reihenfolge der Ersatzmitglieder auswirkt, beeinflußt das Wahlergebnis iSd. § 19 Abs. 1 BetrVG nicht und berechtigt daher nicht zur Wahlanfechtung. Anfechtung einer Betriebsratswahl BetrVG 1972 § 19 Abs. 1, § 25 Wahlordnung 1972 § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1 und Abs. 2

Aktenzeichen: 7ABR41/99 Paragraphen: BetrVG§19 BetrVG§25 Wahlordnung§17 Wahlordnung§18 Datum: 2001-02-21

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