
Werbung
Arbeits- und Angestelltenrecht - Teilzeitarbeit Sonstiges
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Arbeits- und Angestelltenrecht - Teilzeitarbeit Sonstiges
22.8.2001 5 AZR 647/99 Arbeitnehmerstatus, Gleichbehandlungsgrundsatz, Teilzeitbeschäftigung BeschFG § 2 BGB § 612 Abs. 2, § 242 Gleichbehandlung
Aktenzeichen: 5AZR647/99 Paragraphen: BeschFG§2 BGB§612 BGB§242 Datum: 2001-08-22
PDF-DokumentBetriebsverfassungsrecht - Personalvertretungsrecht
27.6.2001 7 AZR 496/99 Der Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Höhergruppierung setzt eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs voraus, den das Personalratsmitglied ohne die Personalratstätigkeit genommen hätte. Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds BPersVG § 8, § 46 Abs. 3 letzter Satz
Aktenzeichen: 7AZR496/99 Paragraphen: BPersVG§8 BPersVG§46 Datum: 2001-06-27
22.8.2001 5 AZR 647/99 Arbeitnehmerstatus, Gleichbehandlungsgrundsatz, Teilzeitbeschäftigung BeschFG § 2 BGB § 612 Abs. 2, § 242 Gleichbehandlung
Aktenzeichen: 5AZR647/99 Paragraphen: BeschFG§2 BGB§612 BGB§242 Datum: 2001-08-22
PDF-DokumentBetriebsverfassungsrecht - Personalvertretungsrecht
27.6.2001 7 AZR 496/99 Der Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Höhergruppierung setzt eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs voraus, den das Personalratsmitglied ohne die Personalratstätigkeit genommen hätte. Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds BPersVG § 8, § 46 Abs. 3 letzter Satz
Aktenzeichen: 7AZR496/99 Paragraphen: BPersVG§8 BPersVG§46 Datum: 2001-06-27
0 Kommentare zu „Arbeits- und Angestelltenrecht - Teilzeitarbeit Sonstiges”
Antwort schreiben
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.