Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Verdienst- und Entlohnung - Zuschüsse

21. März 2001 5 AZR 491/99 Der freiwillig bei einer Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer erhält laut Bundesmanteltarifvertrag der Arbeiterwohlfahrt gem. § 32 (3) vom Arbeitgeber als Zuschuss die Differenz zwischen bezogenem Krankengeld und fiktivem Nettoarbeitsentgelt. Der Krankengeldhöchstsatz wird der Berechnung zugrunde gelegt, muß aber nicht erreicht werden. Zuschuss zum Krankengeld Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-G II) vom 1. November 1977 § 31

Aktenzeichen: 5AZR491/99 Paragraphen: BMT-GII§71 Datum: 2001-03-21
Stichwörter: entlohnung + verdienst + zuschüsse

0 Kommentare zu „Verdienst- und Entlohnung - Zuschüsse”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.