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Neue Richtlinien für Vermietung an Angehörige seit 1.1.2004 in Kraft

Wer sich bei der verbilligten Vermietung von Wohnraum an Angehörige den vollen Werbungskostenabzug auch weiterhin erhalten will, muss den Mietzins für 2004 auf mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Marktmiete anpassen.

Seit 1.1.2004 ist der volle Werbungskostenabzug ohne weitere Prüfung nur noch dann möglich, wenn die vereinbarte Miete mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Bei einer Miete zwischen 50 und 75 Prozent muss ermittelt werden, ob über einen Zeitraum von 30 Jahren aus der verbilligten Vermietung insgesamt ein Totalüberschuss erzielt werden kann. Nur dann können die Werbungskosten weiterhin in voller Höhe anerkannt werden.

Mitteilung des BMF
RdW Heft 1/2004, Seite III
Stichwörter: richtlinien + vermietung + angehörige + neue

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