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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich bin selbst Vermieterin eines Appartments, dies aber erst seit August 2002. Ich sitze gerade über der Nebenkostenabrechnung 2002 + 2003 für meinen Mieter (habe schon gesehen, dass ich für 2002 nichts mehr nachfordern kann, da zu spät).
Nun, seitdem mein Mieter dort wohnt, war er nie zu einem Termin zur Heizkosten- und Kaltwasserablesung zu fassen, d.h. letztendlich wurde er anhand meiner (Selbstnutzung, zeitweise mit 2 Personen) astronomisch hohen Heiz- und Wasserverbrauchskosten zuvor geschätzt.

Für das Jahr 2002 scheint ja nun wohl alles gelaufen zu sein (eine Zwischenablesung nach meinem Auszug habe ich ordnungsgemäß beauftragt und bezahlt)... der eigentlich nachzuzahlende Nebenkostenbetrag von etwa 200 EUR (für die 5 Monate in 2002) geht durch meine Frist-Versäumnis wohl auf meine Kappe.

In 2003 blieben nun aber wieder ca. 300 EUR nachzufordern. Wieder auf Grundlage einer zu hohen Schätzung durch TECHEM (den Heizungs- und Kaltwasser-Ablesedienst).

Die erneute Schätzung ist von März 2004, erhalten habe ich sie im Mai 04 auf einer Versammlung der Hausverwaltung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Welche Chancen hat denn nun mein Mieter, diese hohen Kosten noch korrigieren zu lassen????
Wie soll er vorgehen?

Ich muss dazu sagen, dass ich die Nebenkostenpauschale schon realistisch festgesetzt habe, aber immer nur unter der Voraussetzung, dass er als Wenignutzer der Wohnung (also auch Wenigheizer+Wenigwasserverbraucher) auch weniger Heizkosten und Wasserkosten verursachen würde als ich, die ich schon immer "einsamer Spitzenreiter" unter den kleinen Appartments in diesem Haus war.


Was kann er tun - bzw. wie kann ich helfen, das gute Verhältnis zueinander zu erhalten?
Die Hausverwaltung ist näämlich auch nicht so ganz "ohne".... (- diese hat mich ja auch nicht benachrichtigt, dass mein Mieter nie zur Ablesung erreichbar war.)


Danke im voraus für Antworten!

Gruß;

Tanja

0 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung: zu hohe Schätzung - korrigierbar?”

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