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Baurecht - Sicherheitsleistung Sicherungsrecht

BGH - OLG München - LG Landshut
22.9.2005
VII ZR 152/05

Verlangt der Unternehmer vom Besteller Sicherheit nach § 648 a BGB, so stellt die Abtretung der durch Bürgschaft gesicherten Werklohnforderung des Bestellers gegen seinen Auftraggeber an den Unternehmer keine hinreichende Sicherheitsleistung dar.

BGB § 648 a Abs. 2

Aktenzeichen: VIIZR152/05 Paragraphen: BGB§648a Datum: 2005-09-22

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