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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben eine etwas aussergewöhnliche Situation und benötigen dringend Hilfe:

Dazu folgende Einleitung:

Wir interessieren uns für eine Wohnung und sind uns mit dem Vermieter einig und wollen in der nächsten Woche einen Mietvertrag schliessen.

Das Objekt der Begierde weist allerdings einige (besser: NUR) Mängel auf:

Der bisherige Mieter wohnt seit ca. 16 Jahren in der Whg und hat definitiv nie renoviert oder Reparaturen ausgeführt. Ausserdem hat er die Wohnung nicht renoviert bezogen-wir haben unter dem Teppich eine Zeitung mit dem Datum von 1979 gefunden...

Wir wollen niemanden mit Details schockieren, nur soviel: alle Tapeten im 70ties-Muster, Teppiche mit Eigenleben, darunter Dielen mit Kleberesten, Stuck und Decken grauschwarz und teilweise bröckelig, Heizkörper, Fenster und Türen mittelmässig bis schlecht gestrichen und allgemein gilt: wo nicht staubig und verkeimt, klebt eine mittelbraune Nikotinschicht...
Küche und Bad vor ca. 10 Jahren gefliest und nie in Betrieb genommen, ein Rundbogen und abgehängte Dielendecke im Rohbauzustand runden das ganze ab.

Es sind noch diverse Schränke und Sitzgelegenheiten vorhanden, die aber von der Müllabfuhr geräumt werden.

Einerseits war der jetzige Mieter der Meinung, jetzt bis zum Auszug gar nicht mehr renovieren zu müssen und bot uns an, dass wir uns alles nach unserem Geschmack selbst gestalten sollten und dafür knapp einen Monat früher die Schlüssel bekommen sollten...

Andererseits hat er uns jetzt angeboten, sich an den Renovierungskosten zu beteiligen (Nach Rücksprache und Intervention des Vermieters...)
Ein Malerbetrieb hat nach Besichtigung einen Kostenvoranschlag in Höhe von 9300,- Euro erstellt, wovon er gerade mal 2000,- Euro übernehmen möchte.

Also möchten wir jetzt eine Ablösevereinbarung mit ihm schliessen, in der wir eine Summe bekommen (eben mal anders als sonst üblich)

Unsere Fragen:
Der Vermieter möchte, dass wir uns mit dem bisherigen Mieter einigen und hält sich dezent zurück.
?- Können wir mit dem bisherigen Mieter eine Vereinbarung schliessen, die eine Kostenbeteiligung für die Renovierung enthält?
?- Welche Punkte sollten aufgeführt sein, welche Formulierungen müssen und dürfen enthalten sein? (Das ganze soll rechtlich abgesichert sein)
?- Soll oder muss der Vermieter eine Kopie zur Kenntnisnahme oder sogar Genehmigung erhalten?

Wir sind eigentlich bereit, nur ein Drittel der Kosten zu tragen-welchen Anteil kann man dem bisherigen Mieter zumuten- ohne dass es anrüchig erscheint oder eine Einigung unwahrscheinlich wird?
Wir wollen uns definitv nicht bereichern (also nicht Geld einstecken und auf billig renovieren)!!!
?- Sollte ein Zahlungsziel vereinbart werden, welche Frist?

Wir werden uns morgen mit unserem Vorgänger treffen, für den Fall der Nichteinigung:

?- ist es richtig, dass er wenigstens fachgerecht malern müsste, den Rundbogen, Teppich und Klebereste der Holzdielen entfernen müsste?

Und zu guter letzt: wenn wir denn endlich in die Wohnung dürfen und ein Übergabeprotokoll ausfüllen, ist es doch sicher ratsam, den Ist-Zustand und die Ablösevereinbarung zu erwähnen?

Dieses Vorhaben ist sicher etwas ungewöhnlich und als geneigter Leser auch unbegreiflich- aber Lage, Miethöhe und die Chance, die Gestaltung der Wohnung grundlegend selbst zu übernehmen, sind für uns einfach zu verlockend...

etwas verzweifelt ratsuchende Grüsse aus Berlin,
Michael und Anette

4 Kommentare zu „Ablösevereinbarung mal andersherum aufgrund Renov.zustandes”

Susanne Experte!

Blos nicht!!!
Der Vermieter hält sich dezent zurück??? -Kein Wunder. Was glaubt Ihr eigentlich wie schnell die nächste Mieterhöhung kommt, wenn die Bude wieder richtig schön ist.
Grundsätzlich gilt: es gibt nur ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, nämlich den Mietvertrag. Zwischen Vor und Nachmieter kann es nur ein mögliches Vertragsverhältnis geben, nämlich den Kaufvertrag! Der wird geschlossen, falls der Nachmieter vom Vormieter irgendwas übernehmen will-aber auf keinen Fall die Verpflichtung der Schönheitsreperaturen!!!
Die geht aus dem Mietvertrag hervor, diesen durchzusetzen ist Sache des Vermieters. Möglicherweise sind die Klauseln in diesem Altvertrag inzwischen durch BGH-Sprechung nichtig geworden. Falls Ihr irgendwas macht und der Nachmieter nicht zahlt, sitzt Ihr auf den Kosten-das ist aber Aufgabe des Vermieters.
Da ist der Ärger schon vorprogrammiert, dieser Vermieter wird sich wohl immer aus der Verantwortung ziehen wollen. Wer weiss, welche versteckten Mängel Ihr noch nicht gesehen habt!!!
Falls Ihr unbedingt diese Wohnung haben müsst, würde ich alle Vereinbarungen, mit Vormieter oder mit Vermieter nur beim Rechtsanwalt für Mietrecht abschliessen.
Noch ein Tip: je nachdem ,wie hoch Eure Kosten kalkuliert werden, lasst Euch auf jeden Fall vom Vermieter schriftlich geben, dass er Euch für mindestens die nächsten 5 Jahre keine Mieterhöhung geben wird!!!

MichAnette

Vielen Dank für die prompte Reaktion,

Eine Erhöhungssperre ist wirklich zu überlegenswert, aber welcher Vermieter würde sich selber für einen langen Zeitraum zur Enthaltsamkeit verpflichten?

Dass er sich etwas aus der Verantwortung stehlen möchte, ist uns auch nicht ganz entgangen (er hat ja anscheinend auch dankbare Opfer gefunden...), andererseits wird er gemäss der rechtlichen Verpflichtung die Elektrik grundlegend erneuern und geht dabei auf unsere Wünsche ein.
Er ist uns auch auf anderem Wege etwas entgegen gekommen und wir glauben schon, dass er uns langfristig als Mieter haben möchte (in dem Haus wohnen anscheinend nur "Lebenslängliche" ;) .
Wie in jeder Partnerschaft weiss man natürlich eh nie 100%ig, auf was man sich einlässt.

Unsere Motivation, uns mit allen zu arrangieren ist einzig und allein die Tatsache, dass eine kosmetische hingepfuschte Schönheitsrenovierung mit Sicherheit nicht durchgeführt werden soll - auch wenn der Vermieter sie vielleicht abnehmen würde. Unsere Ansprüche sind hoch, wissen wir ja...

Aber offenbar werden wir wohl doch einen Termin bei unserem Mieterverein vereinbaren...

(Nebenbei gemerkt: wir vertrauen keinen Rechtsanwälten mehr...)

Gast Experte!

Wenn Ihre Anforderungen an eine Wohnung hoch sind, dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wieso Sie unbedingt eine solche Wohnung mit solch hohem Renovierungsbedarf haben wollen. Ich versuche mich aber mal in die Wohnungssituation von Berlin hineinzuversetzten, wo es sicher solche Wohnungen noch gibt und genügend Interessenten...
Anderswo würde kaum jemand eine Wohnung in einem solchen Zustand übernehmen wollen.
Wie Susanne schon schrieb, sollten Sie mit dem Vormieter überhaupt keine Verträge und Abmachungen schließen, denn er ist nicht Ihr Vertragspartner. Ausnahme nur, wie schon genannt, wenn Sie Einrichtungsgegenstände von ihm übernehmen.
Alles andere ist alleinige Sache des Vormieters und des Vermieters.
Halten Sie sich da raus, dann ersparen Sie sich eine Menge Ärger.
Wer mehr als ein Jahrzehnt in einer Wohnung gewohnt hat, der muß auch streichen, Teppiche entfernen etc......
Lediglich wenn Sie z.B. die Wände unbedingt in Rot etc. haben wollen, können Sie sich mit dem Vormieter absprechen, damit er nicht weiß streicht etc... Für die Kosten der Schönheitsreparaturen aufkommen aber muss er, wenn in seinem Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Ansonsten muß der Vermieter sie tragen.

MichAnette

Nachdem wir uns auch etwas umgeschaut haben und Beratungen eingeholt haben, sind wir wohl tatsächlich von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Auch wenn es schwer fällt, werden wir wohl weiter auf Wohnungssuche gehen müssen, denn:

der Vormieter ist dem Anschein nach rechtlich fein raus und muss gar nichts mehr machen, eben nur eine besenreine Übergabe.
Alles weitere wäre Sache zwischen Vor- und Vermieter-wir haben uns aus Unwissenheit und Beschleunigung der zeitlichen Abläufe heraus engagiert, würden aber tatsächlich noch mehr zwischen die Fronten geraten und am Ende selber auf sämtlichen Kosten sitzenbleiben.

Moralisch gesehen ist der Vormieter zwar alles andere als zivilisiert und unsere eigentliche Meinung hierzu ist leider nicht jugendfrei zu posten, aber egal...

Wir bedanken uns jedenfalls für die schnellen Antworten und sind wieder ein bischen schlauer geworden...

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