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Bauordnungen, Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung

Bauordnungen sind landesrechtliche Gesetze, die insbesondere die sicherheitsrechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen, wie etwa die Abstandsflächen, die Standsicherheit, den Brandschutz sowie Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz, regeln. Die Bauordnungen bestimmen Inhalt und Umfang der Bauaufsicht, legen die Zuständigkeit der Baubehörden fest und regeln im Einzelnen das Baugenehmigungsverfahren. In den Bauordnungen ist auch festgelegt, welche baulichen Anlagen genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig oder genehmigungsfrei sind.

Die bauplanungsrechtlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben sind im Baugesetzbuch (regelt u. a. Bauleitplanung, Umlegung, Enteignung, Erschließung, Wertermittlung von Grundstücken, Zulässigkeit von Bauvorhaben im Bereich von Bebauungsplänen und Außenbereichen) und in der Baunutzungsverordnung (regelt u. a. Aufteilung in Gebiete wie z. B. Wohn-, Dorf-, Misch- und Gewerbegebiet, allgemeine und ausnahmsweise Bauerlaubnis, Maß der baulichen Nutzung wie z. B., Grundflächen-, Geschoss- und Baumassenzahlen) enthalten.

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