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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bauhandwerker haften als Gesamtschuldner

Haben zwei an einem Bau tätige Handwerker aufgrund ihrer fehlerhaften Arbeit zur Entstehung eines Baumangels (Risse in der Fassade infolge mangelhafter Betonarbeiten und anschließender mangelhafter Putzarbeiten) beigetragen, kann der Bauherr jeden der Verursacher auf Ersatz des gesamten Schadens in Anspruch nehmen. Da die Handwerker somit als Gesamtschuldner haften, kann der vom Bauherr zur Schadensersatzzahlung herangezogene Unternehmer vom anderen Ersatz des Schadens in Höhe dessen Verantwortungsteils verlangen.

Urteil des BGH vom 26.06.2003
VII ZR 126/02
NJW 2003, 2980

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