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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, ich bin zum 01.Mai 2001 in meine Wohnung eingezogen und habe zwei Fragen:

§5: Mietdauer: das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Mieter kann das Mietverhältnis jedoch nach Ablauf von vier Jahren unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen.

Ist diese Klausel noch gültig? Brauche ich einen Nachmieter oder habe ich 3 Monate kündigungsfrist?

§7: Schönheitsreparaturen:
Bad und Küche alle 3 Jahre, Wohn und Schlafraum alle 5 Jahre Rest alle 7 Jahre. Endet das Mietverhältnis vor Fälligkeit von Schönheitsreparaturen zahlt der Mieter nach Fälligkeit von 1 Jahr 20% / 2Jahre 40% 3 Jahre 60%.

Vielen Dank für eine kurze Antwort....

Was muss ich konkret beim Auszug nach 3,5 Jahren renovieren? Beziehen sich die anteiligen Kosten auf alle Räume oder in meinem Fall nur auf Bad und Küche? :roll:

2 Kommentare zu „Kündigungsfrist Mietwohnung und Schönheitsreparaturen”

FischkoppStuttgart Experte!

Sie müssen Theoretisch renovieren, Malen.

Das andere Problem ist die Kündigungsperre mit Vier Jahren. Die Klausel ist erlaubt. Sie kommen da eigentlich nur raus, wenn der VM mitspielt.

Gast Experte!

Hallo Zusammen, in wie fern kann mann bei schimmel in einer mietwohnung die miete herabsetzen lassen, der Vermieter unternimmt nichts gegen den schimmel

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