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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, nun möchte meine Vermieterin einen Teil der Kaution bis nächsten Sommer einbehalten, da dann die nächste Abrechnung kommt. Jedoch zahle ich pauschal MIete + Nebenkosten. Es gibt keine extra ausgewiesene Kaltmiete.
Darf meine Vermieterin das Geld behalten uind wie lange??
BItte helft mir!
Danke
AS
Stichwörter: zurückzahlen + kaution

1 Kommentar zu „Kaution nicht zurückzahlen”

Susanne Experte!

Ja, darf sie. Einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung, die muss bis zum 12. Monat nach Beendigung des Wirtschaftsjahres zugestellt sein.

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