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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wer kann mir einen kompetenten Rat geben. Meine Familie wohnt in einem 2-Familienhaus. Wir bewohnen das Dachgeschoss. Um das Haus ist eine Gartenanlage. Bisher nutzten die Mieter des Erdgeschosses den Garten komplett und kümmerten sich auch um die Pflege des Gartens. Diese sind nun ausgezogen und der Garten liegt brach und verkümmert. Mein Vermieter möchte nun dass ich die Hecken schneide, Rasen mähe etc.. Falls nicht wolle er jemanden beauftragen und mir das bei den Nebenkosten in Rechnung stellen. Kann das der Vermieter. Im Mietvertrag steht nichts, dass ich mich um den Garten kümmern muss. Außerdem sehe ich nicht ein diese zusätzlichen Nebenkosten zu tragen, da ich effektiv keinen Nutzen aus dem Garten habe. Zudem wurde das ja in den letzten 6 Jahren (seitdem wohne ich hier) immer von der anderen Mietpartei vorgenommen, die ja auch den vollen Nutzen des Gartens hatte (Grillfeste, Kinderschaukel und Sandkasten fürs Kind etc.). Noch eine zweite kurze Frage. In unserem Mietvertrag stehet, dass wir bei Auszug aus der Wohnung die Tapeten von den Wänden entfernen müssen. Ist das zulässig obwohl wir beim Einzug die Wohnung komplett Tapezier hatten? Es wäre nett wenn ich eine Antwort bekäme. Vielen Dank vorab!
Stichwörter: gartenpflege + zahlen

2 Kommentare zu „Muss ich für die Gartenpflege zahlen?”

Gast Experte!

zum Thema Garten:

Wenn der Garten bisher immer mit der Unteren Mietwohnung vermietet wurde, ist das auch ein Problem der Anderen Partei.

Pflegekosten können Ihnen für allgemein zugänglich Teile, z.B. Vorgarten etc. auferlegt werden.

Nur weil die Wohnung leer steht, kann es nicht ihr Problem sein.
Das Risiko der Kosten liegt beim Eigentümer, nicht beim VM.
Achten sie Vorallen bei Leerstand auf die Nebenkostenabrechnung. Leerstand muss der VM teile der NK übernehmen.

Zum Thema Tapezieren.
Haben sie einen Fristenplan?
Ja, dann lassen sie die Tpaete an der Wand, solange sie nicht rosarot geblümt o.ä ist(eben neutral raufaser)
Eine Endrenovierungsklausel ist hier nicht rechtens.

Sie haben keine Fristen. Dann kann der VM dies verlangen. Sondervereinbarung.

FischkoppStuttgart Experte!

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