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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Meine neue Wohnung ist an sich sehr schön: großzügig geschnitten, zentrale Lage, grosser Balkon, günstig im Preis.. Wenn nur die nächtliche Lärmbelästigung nicht wäre!

Die umliegenden Gastronomien (Dönerbuden, Erotikbar, Kiosk) mit dazugehörender nächtlicher Kundschaft (Diskobesucher, Fußballfans) machen einen erholsamen Schlaf unmöglich. An sich bin ich nicht sehr empfindlich, aber die einfach verglasten Fenster isolieren so gut wie gar nicht. Jedes Gespräch, jeder fallende Kronkorken ist hörbar! Die Erotikbar beschallt jede Nacht die gesamte Strasse. Leider kann ich keine Ohrstöpsel tragen da ich erfahrungsgemäss den Wecker überhören würde.

Der VM hat schon mehrfach eine Erneuerung der Fenster in Aussich gestellt; aber aus "Sommer 05" wurde "Herbst 05" und jetzt "vielleicht nächstes Frühjahr". Was tun?? Hab gelesen, daß nach 6 Monaten ein Anspruch auf Mietminderung verfällt; gilt das in diesem Fall auch?

Danke Euch im Voraus!!

Liebe Grüße aus Dortmund -- Christopher

7 Kommentare zu „Lärmbelästigung durch Gastronomie -- Brauche Schlaf!!”

Susanne Experte!

Hallo Christoph,

wäre ja auch zu schön! Bei nächtlicher Lärmbelästigung kann allerdings auch regelmässig die Polizei bzw. das Ordnungsamt eingreifen. (Erotikbar beschallt die ganze Strasse) Gerade das Ordnungsamt droht dann mit Konzessionsentzug. Muss man halt dann nur regelmässig durchziehen.

Fenster: Das Minderungsrecht entfällt nicht mehr nach 6 Monaten, Minderung würde ich aber nur mit Ra durchziehen, der dann auch die Höhe des Abzugs verantworten muss in im Notfall dem Vermieter klar macht, dass man aus diesem Grund nicht kündigen darf.....
Hat der VM allerdings die Aussage vor oder während des Vertragsabschlusses gemacht, so ist dies eine zugesicherte Eigenschaft der Wohnung und darauf würde ich ihn festtackern...

Bude

Hallo Susanne,

Danke für Deine schnelle Antwort. Bin sehr froh, daß der Anspruch nicht nach 6 Monaten verfällt. Beim Ordnungsamt hab ich schon nachgehakt; geändert hat sich leider nichts. Frage mich sowieso, wie man in Zeiten so hoher Ölpreise noch 40 Jahre alte Einfachglasfenster verantworten kann - Luftdicht sind die nämlich auch nicht. Nur gut, daß wir einen Pauschalpreis inkl. Heizkosten zahlen. Der (schon etwas betagte) VM erzählte vorm Einzug, daß meinen Vormieter das Fenster wg. eines heftigen Luftzuges so heftig zugeschlagen ist, daß die komplette Scheibe aus dem Rahmen auf die Straße fiel (3. Stock)!! In diesem Zusammenhang stellte er auch eine Erneuerung in Aussicht, die - wie erwähnt - aber gerne von seiner Seite aus verschoben wird.

Die Kakerlaken, von denen er nichts erwähnte, haben wir glücklicherweise mittlerweile im Griff.. Gut für ihn, daß man als Student kein Geld für Rechtsmittel übrig hat <!-- s :x --><!-- s :x -->

Liebe Grüße - Christopher

Susanne Experte!

Du solltest die Mängel schriftlich zusammenfassen und die zugesagten Fenster einfordern. Setz dem Vermieter nicht nur eine Frist mit Aussicht auf Mietminderung, sondern sage an, dass bei Verzug (wenn er die Frist nicht einhält) Du einen Ra aufsuchen wirst, desser Kosten er dann auch zu tragen hat-notfalls würdest Du das auch vor Gericht durchfechten (vielleicht wirkts)

Gast Experte!

---Frage mich sowieso, wie man in Zeiten so hoher Ölpreise noch 40 Jahre alte Einfachglasfenster verantworten kann - Luftdicht sind die nämlich auch nicht. Nur gut, daß wir einen Pauschalpreis inkl. Heizkosten zahlen.---

Oops, man hat Sie also gezwung, die Wohnung anzumieten ? Das ist natürlich nicht in Ordnung.

Sagen Sie doch dem Vermieter, er soll die Fenster luftdicht machen. Aber beschweren Sie sich anschliessend nicht, wenn Sie erstickt sind oder Schimmel auftreten sollte.

Sie sind ein Student ? Kann sein, etwas verwöhnt?

Wenn Sie etwas an Ihrer Wohnsituation ändern wollen, kündigen Sie ordentlich und ziehen aus. Oder geben sich mit dem vertragsgemässen Zustand zufrieden

Gast Experte!

---Frage mich sowieso, wie man in Zeiten so hoher Ölpreise noch 40 Jahre alte Einfachglasfenster verantworten kann - Luftdicht sind die nämlich auch nicht. Nur gut, daß wir einen Pauschalpreis inkl. Heizkosten zahlen.---

Oops, man hat Sie also gezwung, die Wohnung anzumieten ? Das ist natürlich nicht in Ordnung.

Sagen Sie doch dem Vermieter, er soll die Fenster luftdicht machen. Aber beschweren Sie sich anschliessend nicht, wenn Sie erstickt sind oder Schimmel auftreten sollte.

Sie sind ein Student ? Kann sein, etwas verwöhnt?

Wenn Sie etwas an Ihrer Wohnsituation ändern wollen, kündigen Sie ordentlich und ziehen aus. Oder geben sich mit dem vertragsgemässen Zustand zufrieden[/quote:1925f]

Dummes Gewäsch - wahrscheinlich von irgendeinem frustrierten Vermierter.
Susanne hat ihnen die Lage völlig richtig geschildert.

@"Werwohl": Is dir so ein unqualifizierter Müll nicht peinlich? Das immer Menschen gibt, die in Foren Haarspalterei betreiben müssen...

@Bude: Nicht von solchen Leuten einschüchtern lassen. Mein Frage: Du hast aber keine Klausel, dass du sowas hinnehmen musst oder? (Wobei ich auch nicht denke das sowas rechtens ist...) Denn ein Freund von mir wohnt über einer größeren Kneipe und hat die Wohnung auch nur unter der Bedingung bekommen, sich nicht wegen der Lärmbelästigung zu beschweren.

Gast Experte!

nee, mir ist das nicht peinlich.

vielmehr sollte es dem Studentchen peilich sein, erst die wohnung zu mieten und anschliessend deren Zustand zu bemängeln.

Wo ist die Haarspalterei? Lächerlicher Vorwurf.

Das hat auch nix mit Vermieter zu tun sondern mit etwas Verstand.

Bude

Hey werwohl,

Was hat denn mein Studentenstatus mit dem Problem an sich zu tun? Ist der Wunsch, nachts normal schlafen zu können, ein Privileg, welches mir als Student nicht zusteht? Bin ich "verwöhnt", wenn ich ein Ungezieferfreies Zimmer vorraussetze?

Ich denke, jeder ist bestrebt, sich zu Hause wohl zu fühlen. Als zwei Wochen nach Einzug die ersten Kakerlaken über den Herd flitzten, sagte der VM nur, das wäre normal im Herbst. Ich bitte Sie, so jemandem soll ich noch Zugeständnisse machen? Wenn er beim Einzug neue Fenster in Aussicht gestellt hat, warum soll ich sie dann nicht auch einfordern? Sie verlangen doch auch eine Wiedergutmachung von Ihrem Reiseveranstalter, wenn Sie Ungeziefer im Hotelbett haben, und der Swimmingpool nachts renoviert wird, oder?

Gruß aus'm Ruhrgebiet - Christopher

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