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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Frage zum Kündigen einer Wohnung ohne die Einhaltung einer Frist von drei Monaten. Gibt es eine solche Regelung überhaupt unter bestimmten Umständen?

Kurz zu unserer Situation: Wir haben Mitte diesen Jahres eine Wohnung bezogen, welche in einem Ein-Familienhaus ist. Wir wohnen in der 1.Etage und im Erdgeschoss unsere Vermieterin. Unsere „Wohnung“ ist nicht durch eine extra Tür abgeschlossen, wir haben also einen offenen Flur, von dem die Zimmer aus abgehen.
In der zweiten Etage gibt es zwei weitere Zimmer, welche von der Vermieterin noch genutzt werden.
Ich weiß, es hört sich komisch an, aber uns wurde von der Vormieterin versichert, dass sich die Person an die Privatsphäre hält, oft außer haus ist, und man sie eigentlich kaum bemerkt. Doch dem war nicht so...Sie stand des öfteren bei uns im Flur, einmal sogar nach kurzem anklopfen (aber nicht darauffolgendem Hereinbitten) mitten in unserem Wohnzimmer. Auch Arbeiten an den Schlössern der einzelnen Zimmer (die lange nicht abschließbar waren) wurden ausgebessert, als wir nicht zu hause waren, ohne dies mit uns abzusprechen.

Natürlich hätte es uns von Anfang klar sein müssen, aber wir haben uns wohl von der günstigen Miete blenden lassen :-)

Ist es also möglich, die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einzuhalten, und früher auszuziehen?

2 Kommentare zu „Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist unter bestimmten Umst.”

Gast Experte!

nein.

Und was die Vormieterin erzählt ist völlig egal.

Gast Experte!

Die Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen, würde eine fristlose Kündigung bedeuten. Dies können Mieter und Vermieter aber nur bei schweren Verstößen gegen den Mietvertrag oder persönliche Beleidigung. Das ist in Ihrem Fall aber nicht gegeben.

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