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Postmortale Vaterschaftsfeststellung

In einem Verfahren zur Feststellung der Abstammung von einem bereits Verstorbenen kann zur Beweissicherung auch die Entnahme einer Blutprobe an dem Leichnam angeordnet werden. Hierbei ist grundsätzlich dem Recht des Kindes auf Klärung seiner Abstammung dem Recht der Angehörigen an der Totenruhe des Verstorbenen Vorrang einzuräumen.

Beschluss des OLG Dresden vom 07.05.2002
10 WF 215/02
OLGR Dresden 2002, 273

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