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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin gerade mit Umzug beschäftigt und nun steht die Wohnungsübergabe der alten Wohnung bevor.

Mir stellt sich jetzt die Frage ob ich überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen muss, ich, wenn ja, selbst ausmalen soll, oder anteilige Kosten übernehme, da ich nur 1 1/2 Jahre in der Wohnung (Erstbezug) gewohnt habe.
(Die Wohnung sieht noch sehr gut aus, sodass ich wenn ich es selbst mache, nur die Wände malen würde, das müsste ok sein)

Mein Mietvertrag sieht eine entsprechende Klausel vor, wonach ich, da nicht länger als 2 Jahre zurückliegend, 20% der Kosten übernehmen kann.

Darüber hinaus steht im Mietvertrag, dass Schönheitsreperaturen in Küche, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Flur, Dielen und Toilletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre erforderlich sind.

Mir ist jetzt nicht klar welche Kosten mir überhaupt in Rechnung gestellt werden können. Bin ich dazu verpflichtet ggf. alle aufgeführten Schönheitsreparaturen: Anstreichen Wände und Decken, Innentüren anteilig zu übernehmen?


Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gruß,

Antris

1 Kommentar zu „wie hoch sind anteilige Schönheitsreparaturen”

fin Experte!

Wenn überhaupt ein Streichen erforderlich ist, dann könnten Sie das entweder selbst machen oder zu ca. 15% der Gesamtkosten aufgrund Ihrer kurzen Wohndauer übernehmen. Kommt auf die Einigung mit dem Vermieter an.

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