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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Unser Vermieter hat uns am 30.11. unsere Garage wg. Eigenbedarf zum 31.12.05 gekündigt. Diese steht im Mietvertrag zur Wohnung aber mit drin. Jetzt möchte ich nächste Woche zum Anwalt.
Gibt es Fristen die ich beachten muss, z.B. beim Widerspruch oder reicht es wenn ich bzw. der Anwalt Ende nächster Woche einen Brief/Widerspruch o.ä. schreibt?

Gruß Kathrin
Stichwörter: fristen + garage + kündigung

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