Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Quelle:
Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.09.2005
Aktenzeichen: VIII R 1/03

Vorinstanz:
FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.11.2002
Aktenzeichen: 5 K 1468/01

Schlagzeile:

Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

Schlagworte:

Bau, Bewertung, Drohverlustrückstellung, Halbfertige Bauten, Rückstellung, Teilwertabschreibung

Das Verbot der Rückstellungen für drohende Verluste (§ 5 Abs. 4a EStG) begrenzt eine mögliche Teilwertabschreibung nicht. Die Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist nicht nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung, sondern hinsichtlich des gesamten Verlustes aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag zulässig.

0 Kommentare zu „Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.