Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Servus,
also ich habe folgendes Problem: ich wohne in einer 2er WG und wir haben die Wohnung zum 1.4 gekündigt: Frage: Kann ich , da ich schon zum 1.2 eine neue Wohnung habe, für Februar und März einen Zwischenmieter in die Wohnung holen, der dann(eventuell auch) die Wohnung übernimmt? Weiteres Problem: Da ich nicht gerade im Guten die WG mit meiner Mitbewohnerin auflöse, ist es möglich, dass sie von dieser Zwischenmieter(in) Idee für mein Zimmer nicht begeistert sein wird, da sie erst zum 1.4 raus sein wird. Wie sieht das rechtlich aus? Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.
Gruß
Samantha

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