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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bei unserer DG-Wohnung wurde vor 9 Monaten ein Feuchtigkeitsschaden im Terrassenbereich festgestellt.
Ursprünglich sollte die Sanierungsmassnahme innerhalb von ca. 3-4 Wochen erfolgen, nach den ersten Arbeiten (die unverständlicherweise erst im Oktober begannen...) stellte sich jedoch ein grösserer Schadenumfang dar als vermutet.
Mittlerweile sind 10 Wochen vergangen (wovon die wirklichen Arbeiten nur 3 Tage betragen haben !), wochenlang tat sich nichts auf dieser Baustelle, ausser dass seit dem 2.Tag die Terrasse nicht mehr einfach begehbar ist und eine Folie die Sicht versperrt.
Dies ist umso ärgerlicher, als dass die Terrasse den zentralen Bereich unserer Wohnung darstellt: Flur, Wohnzimmer und Schlafzimmer grenzen direkt und mit Fenster und Türen versehen, daran.
Eine entsprechende Mietminderung haben wir bereits vorgenommen, doch irgendwann muss doch mal diese Baustelle ein Ende haben und wir sind etwas gereizt.
Seit der ersten Schadenfeststellung gab es mehrere Besichtigungstermine, bei dem letzten Termin haben Gutachter, Statiker, Baufirma und Bauleiter ihre weitere Vorgehensweise diskutiert und planen die endgültige Sanierung für Januar. (Es werden Dachbalken verstärkt und teilersetzt)
Die anstehenden Feiertage, Materialbeschaffung und Auftragslage lassen angeblich keinen früheren Termin mehr zu...

Da wir leidgeprüft sind und uns nicht weiter vertrösten lassen wollen:

Haben wir als Mieter Anrecht auf einen chronologischen Ablaufplan, der rechtlich verbindlich ist? Was tun, wenn es zu weiteren Verzögerungen kommt, dieser Plan nicht eingehalten wird?

Wir wollten zwischen den Feiertagen ursprünglich verreisen und mussten dies absagen- die Einbruchsgefahr aufgrund des Gerüsts und die Befürchtung, dass es zu Sylvester aufgrund von Feuerwerkskörpern zu einem Brand kommen könnte, sind uns zu risikoreich.
Es sind deshalb keine Kosten angefallen-aber gibt es die Möglichkeit, z.B. wegen entgangener Lebensfreude Schadensersatz geltend zu machen?

Können wir aufgrund der Brandgefahr (Folien, freiliegende Dachbalken, fehlende Schüttung zur unteren Wohnung und Holzverkleidungen) Sicherungsmassnahmen fordern-also Feuerlöscher etc. oder müssen wir selber vorsorgen?
Ganz simpel: was tun, wenn´s brennt = Schadensersatzforderungen möglich?

Diese Fragen beschäftigen uns sehr, und nachdem uns die Feiertage und unsere schöne Wohnung vermiest wurden, halten wir nicht mehr still.
Wir wollen ein entsprechendes Schreiben aufsetzen mit Fristangabe, um endlich mal Ruhe zu haben.
Welche Frist erscheint angemessen und sollte diese Frist ungenutzt verstreichen und/oder die Bauplanung missachtet werden: haben wir das Recht, der Baufirma den Zugang und das Betreten der Terrasse/Wohnung zu untersagen?

Vielen Dank im voraus für Antwort auf unsere vielen Fragen.

2 Kommentare zu „Sanierung zieht sich hin-Ablaufplan oder Bauzeitbegrenzung ?”

Susanne Experte!

Da bereits eine Mietminderung vorgenommen wurde sollte ein weiteres Vorgehen dringendst mit einem Fachanwalt für Mietrecht besprochen werden. Solche Probleme könnten die Kündigung der Wohnung nach sich ziehen und daher nicht in einem Forum besprochen werden.

MichAnette

Vielen Dank, wir werden den Rat befolgen.

Nur zum besseren Verständnis:

können unsere Reaktionen zur Kündigung der Wohnung durch den Vermieter führen oder bezieht es sich auf unsere Rechte als Mieter?

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