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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich versuche es kurz zu machen und wäre für eine Antwort dankbar.

Ich habe gerade meine Wohnung gekündigt. Insgesamt habe ich nicht ganz vier Jahre hier gewohnt. Zu meinem Einzug war die Wohnung in sehr schlechtem Zustand, manche würden sagen verwahrlost oder sogar baufällig (brüchige und löchrige Dielen, überall abgeplatzter Lack an Türen usw.).

Mietrechlich sind alle Klauseln zu Schöhnheitsreparaturen in Ordnung.

Im Mietvertrag steht handschriflich vermerkt, dass ich in eine renovierte Wohnung eingezogen sei. Defacto ist das nicht nur unwahr, es ist absurd.

War halt meine Studentenbude und mir wars wurscht.

Nun habe ich Sorge, dass der Vermieter quasi auf meine Kosten die Wohnung sanieren will. Die Tapeten hier sind uralt und da Erdgeschoß/Altbau überall alte Löcher, die abgespachtelt sind. Teilweise Schimmel. Die Heizungsrohre sind heute noch blank (also Kupfer).

Mein Punkt: Die Wohnung ist in so schlechtem Zustand (war sie schon zum Einzug), dass ich glaube der könnet unendliche Forderungen stellen und mich quasi ausquetschen.

Frage: Ist der Zustand in dem die Wohnung übernommen wurde in irgendeiner Form von Bedeutung (konkret z.B. : die Türen, alles Holz war schwarz lackiert. Einen Teil habe ich weiß überlackiert. Muß ich den Rest nun auch weiß streichen, obwohl er bei Einzug schwarz war?

Das könnte in die tausende gehen. Und Kohle hab ich nicht so dicke.

Grüße
Stichwörter: bekomme + probleme + renovierung + vllt + auszug

0 Kommentare zu „renovierung zum auszug. bekomme ich vllt probleme?”

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