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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe am 08.12.2005 meine Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.10.2003 bis 30.09.2004 erhalten. Muß ich diese Abrechnung noch bezahlen oder gilt auch hier die 1-Jahresregelung, also Verjährung?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

3 Kommentare zu „NK-abrg. Abweichener Abrechnungszeitraum Verjährung?”

Susanne Experte!

Die Abrechnung wird immer für das Wirtschaftsjahr gemacht. Offensichtlich war bei Ihnen der 30.9. Mietende ? Das ist irrelevant, da i.d.R. das Wirtschaftsjahr (Abrechnungszeitraum) bis zum 31.12. ist, daher ist auch der 31.12. Fristende und Ihre Rechnung ist fristgerecht und damit zu zahlen!

JohnnyBravo2005

Die Abrechnung wird immer für das Wirtschaftsjahr gemacht. Offensichtlich war bei Ihnen der 30.9. Mietende ? Das ist irrelevant, da i.d.R. das Wirtschaftsjahr (Abrechnungszeitraum) bis zum 31.12. ist, daher ist auch der 31.12. Fristende und Ihre Rechnung ist fristgerecht und damit zu zahlen![/quote:6d664]

Hallo Susanne,

nein, ich bin nach wie vor Mieter. Der Abrechnungszeitraum ist schon immer vom 30.09. bis 01.10. gewesen. Wenn Abrechnungszeitraum = Wirtschaftsjahr ist, müsste meines Erachtens eine Verjährung eingetreten sein. Oder liege ich doch falsch?

Danke für alle Antworten! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Susanne Experte!

Hallo,

dann hätte die Abrechnung auch bis 1.10. eintreffen müssen und ist damit nicht fristgerecht nach §556 Abs. 3 BGB, es sei denn, der VM kann darlegen, dass die Verspätung nicht sein Verschulden ist. Achtung: mancher VM meint hier, das Verschulden auf die Verwaltung/bzw. die Firma schieben zu können, die die Abrechnung macht, aber: die gelten rechtlich als sog. Erfüllungsgehilfen des VM, für deren schuldhafte Verspätung auch der VM haften muss.


http&#58;//dejure&#46;org/gesetze/BGB/556&#46;html[/url:4e951]

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