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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bin letzen Monat aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hatte einige Mängel festgestellt, die ich aber noch am selbigen Tag "sauber geputzt" habe. Darauf hin habe ich nichts mehr gehört. Ich habe einen Brief geschrieben, das mir der Herr X doch bitte die Kaution innerhalb von 3 Wochen überweisen sollte. Nun habe ich einen Brief erhalten, der sagt das der Vermieter die Kaution noch so lange einbehält bis die Nebenkostenabrechnung für dieses Jahr ausgestellt wurde (für das Jahr 2005). Finde ich lustig, da ich immerhin noch keine Abrechnung für 2004 bekommen habe. Ist das erlaubt, die Kaution abhängig von der Nebenkostenabrechnung einzubehalten? Ich dachte eigentlich, dass sind zwei verschiedene Sachen oder nicht?
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ich könnte das Geld jetzt gut gebrauchen.

Vielen Dank für Antworten A. Rademacher
Stichwörter: wegen + kaution + zurück + nk + rechnung

1 Kommentar zu „Hilfe: Vermieter hält Kaution zurück wegen NK Rechnung?!”

Viviane33

Also ganz so ist auch nicht.. diese 6 Monate sind in besonderen Einzelfällen bei Gerichtsverfahren zugestanden worden. Ist in Deinem Fall ein Übergabeprotokoll vorhanden, das der VM nach Beseitigung der Mängel "mängelfrei" unterschrieben hat, muss er auch die Kaution auszahlen. Mängel nach der Übergabe mit Protokoll können nicht mehr geltend gemacht werden. Allerdings kann er einen Teilbetrag zur Sicherheit für die zu erwartende NK-Abrechnung einbehalten. Dieser Betrag sollte den Nachzahlungen der letzten Jahre entsprechen + einen angemessenen Sicherheitszuschlag.. Sprich wenn Du meist 80 Euro NK nachgezahlt hast, dann wäre er hier mit ca. 300 Euro für 2 Jahre gut bedient. Den Rest muss er auszahlen.

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