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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mit der letzten Nebenkostenabrechnung hat unser Vermieter Grundsteuer berechnet.
Das hat er allerdings in den letzten 5 Jahren nicht gemacht. Die Grundsteuer war zwar auf der Betriebskosten-Übersicht aufgeführt (nur im Jahr 2000 nicht), allerings war immer der Faktor "Ihre Einheiten=0" eingetragen, so dass am Ende der Zeile immer 0,- EUR (bzw. DM) stand.
So weit ich weiß, muss der Vermieter entprechende Erhöhungen ankündigen (vorher 0.- EUR, dann 80,- EUR), oder er darf das Geld nicht verlangen (???). Eine schriftliche oder mündliche Ankündigung ist aber nicht erfolgt.
Im Mietvertrag ist allerdings die Grundsteuer aufgeführt (der Vermieter beruft sich auf den Vertrag).
Meine Frage: Hätte er die "Erhöhung" der Grundsteuer vorher schriftlich ankündigen müssen?
Vielen Dank für Hilfe
MfG
Jan
Stichwörter: grundsteuer

0 Kommentare zu „Grundsteuer von 0 auf 100”

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