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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allezusammen,bin auf der suche nach Hilfe in diesem Forum gelandet und hoffe nun ihr könnt mir helfen.

Folgendes : In einem Eigentümerhaus mit 3 Parteien ist möchte die 1 Partei nicht in ihrem Stockwerk die Treppe putzen.

Aber die anderen beiden Parteien haben kein Problem damit ihren bereich zu putzen.
Jetzt möchte die 1 Partei eine Reinigungsfirma holen,das diese das gesammte Haus reinigt und die Kósten durch 3 geteilt werden.

Die anderen beiden Parteien sind aber dagegen!

Kann die eine Partei darauf bestehen??

Gibt es ein Gesetzt oder einen paragraphen in dem das verankert ist?

Es wäre supi nett von euch wenn ihr mir da weiter helfen könntet.

Schon im vorraus DANKE

Güße Belana2003
Stichwörter: bitte + hilfe + rechtsfrage

4 Kommentare zu „Bitte Hilfe um eine Rechtsfrage.”

neuer Experte!

hallo,

auf die schnelle würd ich sagen, die eigentümergemeinschaft regelt wer, wann und wie das treppenhaus geputzt werden soll.

bei der eigentümergerversammlung wird abgestimmt und die mehrheit bekommt recht .

ich schau aber mal, ob ich was genaueres finden und poste es hier.

gruß

Belana2003

Hallo
danke für deine Antwort der nächste Termin für die Eigentümerversammlung steht schon.Dann werden wir das Thema hoffentlich klären.

Gr0ß Belana2003

Gast Experte!

Hallo,

ja, das würde ich auch bei der Eigentümerversammlung regeln, das ist die einzige Möglickkeit, um solche Probleme zu klären.

Soweit ich weiß, zählt bei der Eigentümerversammlung die "Einfache Mehrheit", wenn als 2 der 3 Parteien für die Säuberung der Treppen in Eigenleistung sind, muß sich die 1 Partei der "Demo. Abstimmung" Beugen <!-- s :) --><!-- s :) -->

Gruß


Wäre nett, wenn Sie nach der Eigentümerversammlung hier schreiben würden, was es gegeben hat !

palu

****Aber die anderen beiden Parteien haben kein Problem damit ihren bereich zu putzen.
Jetzt möchte die 1 Partei eine Reinigungsfirma holen,das diese das gesammte Haus reinigt und die Kósten durch 3 geteilt werden.*****[/color:ba2a8]

Hallo,

diese Frage kann nur auf der Eigentümerversammlung geklärt werden. Da sollten Sie mal Ihren Verwalter fragen, falls einer vorhanden ist. Wer verwaltet die EG eigentlich?

[color=red:ba2a8]Soweit ich weiß, zählt bei der Eigentümerversammlung die "Einfache Mehrheit", [/color:ba2a8]

Das ist so nicht ganz richtig, es kann auch eine abweichende Regelung getroffen worden sein (z.B. das die Stimmanteile nach Eigentumsanteilen verteilt werden). Auch diese Frage sollte der Verwalter klären können!

MfG

Palu

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