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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Gemeind,

bin absolut neu hier und find´s erstmal prima das es nen Forum gibt wo man sich mal Infomieren kann.

Folgendes habe ich als Problem:

Ich habe am 15.07.2005 eine Wohnung angemietet, durch Arbeitsplatzwechsel musste ich die Wohnung zum 31.12.2005 kündigen. Nun habe ich heute die Übergabe.

In dem Mietvertrag steht unter "Sonstige Vereinbarung" folgendes:

Bei Auszug werden die Tapeten weiss neu gestrichen die Löcher sind zu spachteln und Decken und Fussböden sind gereinigt zu übergeben.

Nun bin ich Nichtraucher, habe gestern die Wohnung komplett geputzt und alles gereinigt, Löcher (4 Stück) zugespachtelt. Die Wohnung sieht genau so aus wie ich Sie vor 5 Monaten übernommen habe.

Nun meine Frage. MUSS ich ernsthaft Streichen ???

Nen Gerichtsurteil oder sonstiges würde mir sehr weiterhelfen. Würde das dann gerne heute um 17.00 Uhr mitnehmen falls der Vermieter mir quer kommt.

Vielen lieben dank für eure Hilfe...
Stichwörter: unter + mietzeit + mon + streichen

0 Kommentare zu „Muss ich streichen wenn Mietzeit unter 6 Mon.”

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