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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ganz dringende Anfrage, da es bald erledigt werden muss. Wir haben bisher nie Ärger mit dem Vermieter unserer Wohnung gehabt, nun aber kommt die Nebenkostenabrechnung 2004 und dazu die von 2003 mit einer Nachzahlungshöhe, die uns jetzt viel zu hoch ist, da wir uns, unabhängig von diesem Problem, im Umzug befinden. Der § 556 Absatz 3 besagt zwar, dass es nicht mehr geltend gemacht werden kann, trifft den Vermieter die Schuld, aber er besagt auch, dass der Vermieter die verspätete Zustellung nicht zu vertreten hat. Und dieses ist bei uns der Fall. Wir wohnen in einem Haus mit verschiedenen Eigentümern darin, die z.T. die Wohnungen vermietet haben. Ein Hausverwalter sorgt für die Hausgemeinschaft und hat die verspätete Nebenkostenabrechnung zu vertreten. Die Vermieterin will aber weder zahlen noch sich mit ihm anlegen, da er sich gerade auch um einen Nachmieter für uns kümmert. Was können wir machen, wenn wir weder Stress noch Ärger machen wollen aber auch eigentlich nicht zu zahlen bereit sind?

1 Kommentar zu „Dringend: Verspätete Nebenkostenabrechnung durch Hausverwalt”

Susanne Experte!

Die Hausverwaltung ist der sog. Erfüllungsgehilfe des Vermieters, daher kann der Vermieter die Verspätung nicht damit entschuldigen, dass es die Hausverwaltung verpasst hat. Auch für die Hausverwaltung muss der Vermieter in diesem Fall einstehen.

Dem Vermieter schriftlich mitteilen: Nach § 556 Abs. 3 muss er auch für die Verspätung seines Erfüllungsgehilfen einstehen.

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