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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Gerade bezüglich der Heizkosten werden vom Vermieter Posten miteingerechnet, die sie nicht mitbezahlen müssen. Grundsätzlich gilt, dass Heizkosten nur verbrauchsabhängig für jede einzelne Wohnung eines Mehrfamilienhauses erhoben werden dürfen. Daher müssen alle Räume einer Wohnung oder die Heizkörper mit Heizkostenverteilern ausgerüstet sein - ist dies nicht der Fall, darf der Mieter seine ermittelten Heizkosten um 15 Prozent kürzen. (AG Bremerhaven, (AZ: 51 C 1512/87) .

Unter die sogenannten Heikosten fallen folgende Ausgaben:

Kosten für den verbrauchten Brennstoff und für deren Lieferung.
Wartungskosten
Reinigungskosten für die Anlage
Schornsteinfegerkosten
Aufwendungen für Bedinung (nicht bei vollautomatisch arbeitenden Anlagen-siehe unten), Überwachung und Pflege der Anlage
Auslagen für den Betriebsstrom der Heizungsanlage
Folgende Kosten dürfen dagegen nicht abgerechnet werden:

Bedinungskosten bei vollautomatisch arbeitenden Anlagen. (LG Aachen, WuM 76, S. 180).
Reparatur- und Ersatzteilkosten. Eine funktionierende Anlage zahlen Sie bereits über die Miete.
Kosten für die Öltankreinigung (AG Karlsruhe, AZ: 7 C 477/91) sowie für die Öltankversicherung (Bay OLG, WuM 97, S. 234).
Kosten für die Anschaffung neuer Erfassungsgeräte (AG Nürnberg, WuM 90, S. 524).
Feuerlöschprüfung (AG Stuttgart, AZ: 34 C 6338/94).
Heizungsbetreuungskosten (AG Butzbach, WuM 86, S. 323).
Finanzierungskosten sowie Zinsen für den Kauf des Heizöl. (AG Bruchsal, AZ: 34 C 6338/94).
Stichwörter: heizkosten + nebenkosten

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