Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Untervermietung: Formularmäßiger Ausschluss im befristeten Mietverhältnis unwirksam

In einem befristeten Mietverhältnis ist für den Mieter üblicherweise eine Kündigung vor Ablauf des Vertrages ausgeschlossen. Wird für diesen Zeitraum eine Untervermietung durch den Vermieter schon im Mietvertrag grundsätzlich ausgeschlossen, stellt dies eine Benachteiligung des Mieters dar. Er hat daher ausnahmsweise die Möglichkeit, das Mietverhältnis aufzukündigen (LG Münster, Urteil vom 13.6.2002).

0 Kommentare zu „Untervermietung: Formularmäßiger Ausschluss im befristeten M”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.