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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mietminderung: Berechtigte Mietkürzung bei Schule im Bürogebäude

Werden in einem mehrgeschossigen Bürogebäude etwa drei Viertel der Geschossfläche zum Betrieb einer Ganztagsschule mit 450 Schülern vermietet, so sind nicht unerhebliche Beeinträchtigungen der anderen Mieter offenkundig.

Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) München eine Mietzahlungsklage ab. Der Mieter hatte eine Mietminderung von 50 Prozent geltend gemacht, nachdem der Vermieter den Großteil des Gebäudes an eine Ganztagsschule vermietet hatte. Der Vermieter sah keinen Grund für die Mietminderung und klagte den Differenzbetrag ein.

Das OLG befand den Grund jedoch als offenkundig. Die Beeinträchtigungen der Geschäftsräume des Mieters liege auf der Hand: Der Schulbetrieb führe insbesondere vor Schulbeginn, nach Unterrichtsende und in Pausenzeiten zu erheblicher Lärmentfaltung. Dies sei bei den Schülern der unteren Jahrgangsstufen auf deren altersentsprechendes Temperament zurückzuführen. Schüler der höheren Jahrgangsstufen, die vielfach bereits eine Fahrerlaubnis besäßen, würden zudem dazu neigen, die Rechtmäßigkeit der Nutzung fremder Parkplätze nicht zu hinterfragen. In Pausenzeiten würden sie dann Entspannung durch den Genuss moderner, vorwiegend stark rhythmisch gestalteter Musikstücke aus leistungsstarken Kfz-Stereoanlagen suchen. Zudem führe der Besuch von 450 jugendlichen Schülern auf dem Grundstück und im Gebäude zu nicht unerheblichen Verunreinigungen (OLG München, 7 U 4293/03).

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