Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mahngebühren bei Zahlungsverzug

Im Mietvertrag vereinbarte Mahngebühren von 20 DM pro Mahnung sind zu hoch und damit unwirksam. (AG Berlin Schöneberg, Az. 7 C 509/98, aus: ZMR 1999, S. 489) Darüber hinaus sind Vertragsstrafen in Wohnmietverträgen gemäß § 550a BGB555 BGB neu) ohnehin unwirksam.
Stichwörter: mahngebühren + zahlungsverzug

0 Kommentare zu „Mahngebühren bei Zahlungsverzug”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.