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Abwasser
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Abwasser
Dringt aus der darüber liegenden Wohnung Abwasser in das eigene Bad, ist eine Minderung von 20 % zulässig. (AG Hagen, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
Dringt aus der darüber liegenden Wohnung Abwasser in das eigene Bad, ist eine Minderung von 20 % zulässig. (AG Hagen, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
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