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Parkplatz

Nachhaltige Behinderung in der Nutzung eines Kfz-Einstellplatzes durch ständiges verkehrswidriges Parken Dritter.

LG Köln, Urteil vom 19.12.1974 - 1 S 211/74, MDR 1976, S. 44 = WM 1976, S. 29.
100 %

Parkplatz (400-500 m entfernt)

Wird entgegen der Zusage bei Anmietung der Neubauwohnung dem Mieter kein Pkw-Stellplatz am Haus zur Verfügung gestellt, sondern lediglich ein allgemein zugänglicher Parkplatz ca. 400-500 Meter vom Haus entfernt eingerichtet, so ist eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt.

AG Köln, Urteil vom 09.01.1989 - 213 C 295/86, WM 1990, S. 146.
10 %

Parkplatz
Es liegt kein Mangel vor, wenn die gesetzliche Mindestbreite eines Stellplatzes geringfügig unterschritten ist, der Stellplatz aber ohne Aufwand nutzbar ist.

AG Sömmerda, GE 1999, S. 1133.
0 %

Garage
Stichwörter: parkplatz

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