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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Ich ziehe nun nach einem Jahr und 4 Monaten aus meiner Wohnung aus. Als ich im Mai 2003 die Wohnung bezogen habe, war alles neu und frisch renoviert. Folgende Situation: Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer komplett weiß gestrichen. Badezimmer und Küche wurden mit einer Schwammtechnik (ich hoffe diese Erklärung reicht aus) einmal in Blau und einmal in Rot gestrichen, so dass man als Nichtfachmann nicht ohne weiters hier streichen kann.

Da ich mit der Wohnung sehr pfleglich umgegangen bin, sind nur die üblichen Gebrauchsspuren zu erkennen, also hier und da ein kleiner Fleck an den Wänden. Leider sind die Anstriche von Küche und Bad so kompliziert, dass diese Arbeit ein Handwerker erledigen muss. Beschädigungen sind nicht vorhanden.

Im Mietvertrag befinden sich folgende Aussagen bzgl von Schönheitsreperaturen:

[Anfang Vertragsabschnitt]
1.Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreperaturen in Küche Bad alle drei Jahre, in Wohnräumen und Toilette alle fünf Jahre und sonstige Räume alle sieben Jahre auszuführen. Die maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Mietverhältnis.

2.Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplans und gibt der Mieter die Wohnung nicht fachgerecht renoviert zurück, so ist der Mieter verpflichtet, aufgrund des eingeholten Kostenvoranschlags eines vom Vermieter ausgewählten Malerfachbetriebs zur Abgeltung der Renovierungspflicht folgende Zalungen zu leisten: Liegen die Schönheitsreperaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück , so zahlt der Mieter 20% der Kosten des Kostenvoranschlags, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40% (...) Der Mieter ist berechtigt, zur Vermeideng der anteiligen Zahlungsverpflichtung, die fachgerechte Renovierung selbst vorzunehmen.

[/Ende Vertragsabschnitt]

Wie sieht es aus ? Die Flecken an den wießen Wänden sind kein Problem die mach ich weg. Aber in der Küche und Bad geht das leider nicht so ohne weiteres. Muss ich davon ausgehen, dass ich einen Teil der Renovierungskosten, die durch den Maler entstehen, selber tragen muss?

Grüße
Tom
Stichwörter: nötig + schönheitsreperaturen

1 Kommentar zu „Schönheitsreperaturen nötig ?”

FischkoppStuttgart Experte!

Ja, musst du selber tragen.

Versuche es aber selber. Holzteile brauchst du nicht streichen, nur Wände.

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