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Modernisierung / Genehmigung

In amtlich ausgewiesenen Milieuschutzgebieten bedürfen Modernisierungen der Wohnungen der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung darf nicht verweigert werden, wenn mit der Modernisierung nur ein allgemein üblicher Ausstattungsstandard hergestellt werden soll. Ebenso darf die Genehmigung nicht an die Bedingung geknüpft werden, die Miete für mehrere Jahre nicht zu erhöhen oder eine behördlich bestimmte Mietobergrenze nicht zu überschreiten. Eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung bleibt zulässig, weil mit der Einrichtung von Milieuschutzgebieten auf Grundlage entsprechender Landesverordnungen ein bevölkerungs-bezogener Verdrängungsschutz, aber keine allgemeiner Mieterschutz erreicht werden soll. (OVG Berlin, Az. 2 B 3/02, aus: GE 2004, S. 1100f.), was nach erfolgter Modernisierung gemäß § 559 Absatz 1 BGB zulässig ist,
Stichwörter: genehmigung + modernisierung

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