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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem:

wohnen seit ca. 2 Monaten in einer Neubauwohnung (DDR. Welcher Bautyp weiss ich nicht). Im Bad ist ein Schacht in dem Ab-/Wasser usw. langläuft. Im Bad selbst haben wir seit Einzug noch nichts gemacht (alte Tapete usw. noch dran).

Seit ca. 1 Woche verbreitet sich nun ein modriger Geruch im Bad. Zuerst dachten wir es sei was im Abfluss etc. vor 4 Tagen hat sich das Problem gefunden: Im Schacht (Sachtwände aus MDF-Platten oder sowas ähnliches) läuft Wasser von unseren Nachbarn über uns herunter. Riecht natürlich nach ner Weile nicht gerade angenehm (altes Holz + Feuchtigkeit). Haben den Vorfall am selben Tag dann noch unserem zuständigen Hausmeister gemeldet - welcher sich allerdings im Urlaub befand. Er hat allerdings einen Installateur vorbeigeschickt welcher nur feststellen konnte "kommt von oben". Da aber die obrigen nicht da waren konnte er nichts tun und hat dem Hausmeister (nach Nachfragen herausgefunden) einfach gesagt "ach das ist schon länger. Das hat Zeit bis nächstes Jahr".

Die oberen Nachbarn können leider auch nichts tun da man nicht erkennt welches Rohr undicht ist etc.. Einen Tag drauf (da oberen erst Abends wieder da waren) haben wir nochmal versucht Hausmeister zu erreichen -> vergebens. Installateure kann nur er bestellen.

Die Tapete löst sich, es tropft aus der Schachtöffnung und es wird sich sicherlich Schimmel bilden.

Nun die Frage: was kann ich tun wenn der Hausmeister wieder da ist bzw. worauf kann ich bestehen?? Reinigung Schacht etc.? Zur Zeit ist ja kein Schaden an persönlichen Dingen entstanden sondern lediglich an Dingen des Vermieters.
Stichwörter: wasser + badschacht

6 Kommentare zu „Wasser im Badschacht”

Blem

Die Sache bitte schriftlich an den Vermieter richten, nicht nur an den Hausmeister. Da Sie eine Anzeigepflicht bei Mängeln haben, sowie eine Obhutspflicht dem Mietobjekt gegenüber, sollten Sie dies unverzüglich tun und nicht warten bis der Hausmeister wieder da ist.[/quote:920bb]
den vermieter wollte man telefonisch erreichen. "Leider nicht im Haus" war die Antwort. Prima. Kann man ja nur bis Dienstag warten (ist ne Genossenschaft)

Susanne Experte!

Telefonisch ist nicht beweisbar, sein lassen!
Schriftlich per Einwurfeinschreiben, denn nach BGB kann der Vermieter den Mieter bei nicht gemeldeten Mängeln für Folgeschäden haftbar machen!

Blem

selbst wenn der Hausmeister (Hauswart) Mitarbeiter des Vermieters (Genossenschaft) ist?

Aber so gesehen... was wäre wenn alles richtig gemacht wurde. Also Mangel so schnell wie möglich gemeldet beim Vermieter aber Vermieter reagierte nicht weil zuständige Personen Urlaub haben/nicht im Haus?

Blem

so also unser vermieter hat bis einschl. neujahr geschlossen.

Werd aber heute noch nen Schreiben aufsetzen. Mitlerweile bilden sich an der Tapete im Bad Blasen und in der Küche sind auch schon 1-2 kleine feuchte stellen (gleich nebenan).

Was kann man in solchen Fällen alles fordern?

Susanne Experte!

Dringend schriftlich die Beseitigung der Ursache mit Fristsetzung (höchstens 14 Tage) verlangen!!!
Gerät der VM in Verzug, eine Mietminderung ankündigen.
Sollte sich hier nichts tun, würde ich den Rest über einen Rechtsanwalt für Mietrecht regeln lassen und zwar so, dass auch der VM diese Kosten tragen muss-eine Verwaltung muss für eine Urlaubsvertretung sorgen!

Blem

und wie sieht es aus mit der Schadensbeseitigung? Wie ist da das mit fristen bzw. die möglichkeiten? Weil in den letzten 3h sind aus 2 flecken 4 geworden.

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