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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wir haben eine DHH gemietet, in der anderen wohnt der Vermieter. Und haben im Keller eine Gasheizung und einen Holzvergaser. Da er kein Geld hat um Gas zu tanken muss jeden Tag von früh bis spät mit Holz gefeuert werden.
Meine Frau ist mit unserer Tochter in Mutterschaft zu hause, damit es nicht kalt ist geht sie jeden Tag von früh bis spät den Holzvergaser mit Holz bestücken, ist meine Frau aber auch mal den ganzen Tag nicht da, sitzen wir in einer kalten Wohnung.Den auch wenn unsere Vermieter mal zu Hause sind, geht da keiner anfeuern( denn die denken die Nachbarn haben ja ein kleines Kind, die brauchen es ja warm).

Was kann ich gegen meinen Vermieter tun, bzw. wie hoch kann ich die Miete kürzen?
Stichwörter: vermieter + gas + geld + kein + tanken

3 Kommentare zu „Vermieter hat kein geld um gas zu tanken”

Susanne Experte!

Was steht denn im MV zur Heizung?
Ist vereinbart, dass der Vermieter Gas tankt und dann über Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird?
Ist der Gastank für beide Doppelhaushälften?

bunkert

das sich der vermieter um die Heizung kümmert und über Nebenkostenabrechnung mit uns abrechnet. Gastank ist für beide, und die Heizanlage auch. Dazu kommt aber noch das wir seit letzten Winter mit einer undichten Haustür und zwei undichten Fenstern zu kämpfen haben. Letztes Jahr wollte er noch über die alten Heizzähler der Firma Tecem mit uns abrechnen, welches ich aber verweigert habe da er die Abrechnung selbst und nicht durche Techem durchführen wollte. Wir einigten uns darauf das die Heizkosten durch zwei geteilt werden(dies ist aber für mich sehr günstig).
Das mit dem Holz ist sehr günstig aber wenn ich als Mieter dafür sorgen muss das der Vermieter ne warem Bude hat, dann denk ich kann ich auch was an der Miete tun. Aber was sit gerechtfertigt? Und selbst wenn er wieder Gas hat(irgendwann) was wird aus der undichten Haustür und den Fenstern. Dann geht ja viel Wärme verloren.

Susanne Experte!

Wenn Verbrauchserfassungsgeräte da sind, muss auch nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Vielleicht sollte zuerst noch mal das Gespräch gesucht werden-möglicherweise wird ja nie Geld für Gas da sein, wenn auch noch die Miete gemindert wird. Dabei kann der Vermieter ja auch gefragt werden, wie er sich das weitere Mietverhältnis auch in Bezug auf die undichten Fenster/Tür vorstellt.
Wenn gar nichts geht, bitte nur über einen Fachanwalt für Mietrecht regeln lassen, der sollte auch die Mietminderung vornehmen. Nicht selten sind die Vermieter der Ansicht, dass sie ein Recht auf eine fristlose Kündigung haben, wenn die Höhe der Mietminderung zu 2 MM aufgelaufen ist.

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