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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin gerade im Erziehungsurlaub. Mein Chef hat meine Nachfolgerin unbefristet eingestellt mit wesentlich geringerem Gehalt und Urlaub als in meinem Vertrag. Ich vermute, dass er mich kündigen will und als Argument anbringt, dass er es sich nicht mehr leisten kann, da ich mehr verdiene und meine Nachfolgerin die gleiche Arbeit in weniger Stunden (Woche) schafft. Meiner Meinung nach, hat er eine Kündigungsfrist von 4 Monaten, frühestens ab meinem ersten Arbeitstag. Ist das richtig ?

Gruss Karin
Stichwörter: erziehungsurlaub + kündigung

2 Kommentare zu „Kündigung nach Erziehungsurlaub”

neuer Experte!

Kündigung - Kündigungsfristen

Eine Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird. Während dieses Zeitraums soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Dem Arbeitgeber wird Gelegenheit gegeben, einen neuen Arbeitnehmer zu finden.

A. Gesetzliche Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vier Wochen. Gekündigt werden kann zum Ende oder zum fünfzehnten eines Monats. Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Arbeitnehmer, kann vereinbart werden, dass auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Zugunsten des Arbeitnehmers verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn er länger als zwei Jahre bei einem Betrieb beschäftigt ist. Die Kündigung ist dann auch nur noch jeweils zum Monatsende zulässig. Arbeitet der Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Betrieb, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einer Beschäftigung von acht Jahren kann der Arbeitnehmer nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, bei einer zehnjährigen Beschäftigung mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate und sechs Monate bei fünfzehnjähriger Beschäftigung. Die Höchstdauer einer Kündigungsfrist sind sieben Monaten bei zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Befindet sich ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit, kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden oder selbst kündigen. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub, kann er nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Erziehungsurlaubs gekündigt werden. Während einer Schwangerschaft und vier Monate nach einer Entbindung ist eine Kündigung unzulässig.[/b:671c5]

B. Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen

Kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlich vorgeschriebenen können im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden. In Tarifverträgen ist jedoch die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist zulässig.

C. Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen

Längere Kündigungsfristen können sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag vereinbart werden. Dabei können für die Kündigung durch den Arbeitgeber längere Fristen vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. In Tarifverträgen wird häufig festgelegt, dass einem Arbeitnehmer ab einem bestimmten Alter und einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht mehr gekündigt werden kann.

Panthercham aktiver Benutzer

Hab noch was gefunden,
Mutterschutzgesetz

§ 10 Erhaltung von Rechten
(1) Eine Frau kann während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der Entbindung (§ 6 Abs. 1) das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung kündigen

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