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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben von Anfang 1998 bis Ende August 2004 einen Mietvertrag.
In der ganzen Zeit haben wir keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Der Vermieter hat uns jetzt gesammelt alle Abrechnungen gegeben, die mit einer erheblichen Nachzahlung verbunden sind und zudem rückdatiert sind, d.h. mit einem jeweiligen Datum aus dem entsprechenden Jahr.
Der Abrechnungszeitraum ging immer vom 1.7. bis zum 30.6.

Soweit ich weiss, gibt es eine Neuregelung ab August 2001, nach der höchstens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes, d.h. immer bis zum 30.6. des Folgejahres eine Rechnung gestellt werden kann.

Aber wie sieht es mit den Abrechnungen aus den Jahren vor 2001 aus? Hat er hier einen Anspruch?

Vielen Dank im voraus.
Stichwörter: nachforderung + nebenkosten

2 Kommentare zu „Nachforderung von Nebenkosten”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

vor 2001, gelten die Verjährungsfristen des BGB .

Oliver Curd Experte!

hab was vergessen:

natürlich vor 09/2001

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