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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Streit unter Gartenfreunden

ARAG Experten informieren über stete Ärgernisse in der Gartensaison und darüber, was unter Nachbarn erlaubt ist.

Die Sonne lacht, die Temperatur steigt, der Garten lockt - und der Nachbar schmollt. Die Gartensaison bringt, so schön sie auch ist, oft Streit unter Nachbarn mit sich und wird damit manchmal eher zu einer Qual als zu einer erholsamen Zeit. ARAG Experten geben rechtliche Hinweise, um übliche Ärgernisse unter Nachbarn zu umgehen und das Kriegsbeil auch langfristig zu begraben.

Nutzung des Gartens

Die Frage, wer den Garten nutzen darf, führt in Mehrfamilienhäusern oft zu Streitereien und Querelen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Gartennutzung häufig im Mietvertrag geregelt wird. Erklärt sich z.B. ein Mieter bereit, Wiese und Beete zu pflegen, kann ihm der Vermieter vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht erteilen. In einem konkreten Fall stellte der Verwalter eines Mehrfamilienhauses trotzdem eine Wäschespinne zur Nutzung aller Mieter im Garten auf. Dagegen wehrte sich der Mieter, der sich um den Garten kümmerte, erfolgreich. Das Gericht entschied, dass die Aufstellung der Wäschespinne das Besitz- und Benutzungsrecht des Mieters störe (AG Brilon, AZ: 2 C 173/00).

Pfusch im Garten

Wer sich als Mieter vertraglich verpflichtet, sich um den Garten des Mehrfamilienhauses zu kümmern, dieser Verpflichtung jedoch nicht nachkommt und zudem auch seine Wohnung unpfleglich behandelt, riskiert nach Auskunft von ARAG Experten seine Kündigung. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Mieter die Grünflächen verkommen ließ und gleichzeitig nach eigenem Ermessen wertvolle Pflanzen ausriss. Die Nachlässigkeit und die zusätzliche Tatsache, dass seine Hunde Tür und Fenster seiner Wohnung zerkratzt hatten, kostete ihn seine Wohnung, denn der entnervte Vermieter kündigte ihm. Auch eine lange, schwere Krankheit, die ihn angeblich von der Gartenpflege abgehalten habe, ließen die Richter nicht gelten. In dem Fall hätte er für einen Stellvertreter sorgen müssen (LG Oldenburg, AZ: 2 S 415/95).

Maschendraht mit Sichtschutz

Wenn einem Immobilienbesitzer der Maschendrahtzaun als Trennung vom Nachbarn noch nicht reicht, sollte er sich nach Auskunft von ARAG Experten vorher von der Eigentümergemeinschaft das Einverständnis holen, wenn er zusätzlich eine Sichtschutzmatte anbringt. In einem konkreten Fall ertrug ein Eigentümer das nachbarliche Antlitz nicht mehr und spannte kurzerhand eine zusätzliche Sichtschutzmatte aus grünem Kunststoff. Der Geächtete fühlte sich dadurch optisch beeinträchtigt und klagte. Die Richter urteilten hart: Nicht nur optisch, sondern auch baulich stelle die Kunststoffmatte eine Veränderung dar, die den Gesamteindruck der Wohnanlage verändere. Solch eine Maßnahme hätte mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden müssen (Bayerisches OLG, AZ: 2 Z BR 99/00).

Wurzeln kennen keine Grenzen

Wächst der Baum, wachsen die Wurzeln mit - und zwar nicht immer auf dem eigenen Grundstück. Doch was überirdisch durch den richtigen Schnitt relativ leicht behoben werden kann, sorgt unter der Erde oft für ernsthaften Auseinandersetzungen unter Nachbarn. Wenn ein Baum seine Wurzeln zum Nachbarn ausstreckt und dabei sogar Bodenplatten auf dessen Weg anhebt, die zur Stolperfalle werden können, hat der Wegbesitzer nach Auskunft von ARAG Experten das Recht, das störende Wurzelwerk zu entfernen. Die Rechnung für diese Entfernung muss der Baumbesitzer übernehmen. Was jedoch zu weit geht ist, wenn der Nachbar die Wurzeln zum Anlass nimmt, neue Bodenplatten zu verlegen, obwohl die alten nur angehoben und nicht gebrochen waren. Hierfür muss der Baumbesitzer nicht aufkommen, denn es hätte ausgereicht, die von der Baumwurzel angehobene Wegplatte aufzunehmen, die Wurzel abzuschneiden, den Untergrund wieder herzustellen und die Betonplatte wieder hinzulegen (BGH, AZ: V ZR 99/03).

siehe auch: ARAG
Stichwörter: unter + gartenfreunden + streit

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