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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Wir sind Mieter ineiner Siedlung und der Vermieter ist eine größere Gesellschaft (genauer die ESG-Berlin).
Wir haben nun das Problem, dass seit heute die Heizung und Warmwasser ausgefallen sind und die Gastherme nicht mehr anspringt. Entsprechend kühlt die Wohnung immer mehr aus und warm Wasser ist eh Asche. Unsere kleine (9 MOnate) frut sich wenig über ihr eisiges Kinderzimmer.
Nun haben wir versucht den zuständigen Installateur, den Techniker und die Gesellschaft mit allen uns verfügbaren Telefonummern zu erreichen. Auch die Servicenummer die im Flur aushängt. In allen Fällen geht niemand ans Telefon.

Die Frage ist nun, inwieweit der Vermieter verpflichtet ist, funktionierenden Service und Anlaufstellen anzubieten.
Was ist, wenn wir eine enstprechende Fachkraft einer Fremdfirma aktivieren. Müssen die Kosten vom Vermieter übernommen werden wenn er nicht erreichbar ist und wie kann ich diese umlegen? Durch einen langwierigen Rechtsstreit oder durch direkte Umlage auf die nächste Miete?
Stichwörter: kein + service + ausgefallen + feiertag + gastherme

2 Kommentare zu „Feiertag -> Gastherme ausgefallen und kein Service”

radix

Sorry, ich bin auf der Falschen Seite gelandet und kann den Beitrag nicht löschen.

fin Experte!

Probieren Sie nochmals alle Möglichkeiten durch jemanden zu erreichen. Am besten mit Zeugen. Erreichen Sie niemanden, sofort ein Schreiben verfassen und heute noch in den Briefkasten damit. Mit einer ausgekühlten Wohnung müssen Sie nicht Vorlieb nehmen. Wenn Sie niemanden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erreichen, so können Sie ein Heizungs- oder Sanitärunternehmen selbst beauftragen, damit Sie zumindest einen oder mehrere Elektroheizkörper bekommen. Im Notfall dürfen Sie das.
Heizungsunternehmen haben einen Notdienst auch an Feiertagen.
Der Techniker, der kommen wird, sollte auch dann bezeugen können, dass es bei Ihnen schon seit geraumer Zeit kalt ist.
Ist dies nicht durch Ihr Verschulden passiert, so müssen Sie hier nichts zahlen.

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