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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen!

Habe eine wichtige Frage!

Meine Klingelanlage ist defekt( klingelt nicht,Türöffner funktioniert nicht,Gegensprechanlage ebenfalls nicht)
Die Verwaltung verweigert die Übernahme der Reparaturkosten mit der Begründung, die Klingelanlage sei generell Sache des Mieters.
Ist das korrekt?

Ich habe das erstmal so hingenommen,und einen befreundeten Elektriker nachschauen lassen, der mir sagte, die Schelle funktioniere deshalb nicht, da die "Kabeltrommel" in der Hausflurwand(direkt unter dem Klingelschalter), in der die Stromkabel der Klingel gelagert sind, aus dem (nicht mehr vorhandenen) Putz breche und dadurch den Kontakt zur Schelle unterbinde.
Zur Behebung des Schadens müsste diese Kabeltrommel wieder in die Wand verputzt werden,so dass sie nicht mehr herausrutschen kann.

Jetzt habe ich gelesen, dass Stromleitungen immer Sache des Vermieters ist. Kann man diesen Defekt denn als Stromkabelproblem ansehen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss,Schnee
Stichwörter: defekte + klingelanlage + zahlt

1 Kommentar zu „Defekte Klingelanlage -wer zahlt?”

FischkoppStuttgart Experte!

die Gegensprechanlage incl. Klingel ist Eigentümersache.
Sie haben ja weder Einfluss auf Wahl oder Funktion.

Drehen sie den Spies um.
Kürzen Sie die (Kalt)Miete um 5%! !
(LG Berlin, GE 1992 S. 159)
Vielleicht reagiert der Eigentümen dann!

Aber Vergessen sie nicht, den VM anzuschreiben und drohen sie Ihm die Mietkürzung an!

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