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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

habe hier ein kleines Problem. Hatte mir eine Wohnung angeschaut und mir den Mietvertrag zuschicken lassen und dem Makler telefonisch bescheid gesagt, dass ich die Wohnung nehmen würde und einen Termin zur Wohnungsübernahme und zur Unterschrift des Mietvertrages gemacht.
Dann habe ich jedoch kurzfristig eine bessere Wohnung gefunden und habe am Tag vor dem Termin zur geplanten Wohnungsübernahme dem Makler (und der danach dem Vermieter) telefonisch abgesagt.
Nun kam ein Brief von dem Makler, in dem er meint, dass ich zugesagt habe, die Wohnung zu mieten und deshalb der Vermieter den vorherigen Mieter aus dem Mietvertrag entlassen und anderen Interessenten abgesagt hat. Durch meine kurzfristige Absage kann er jetzt keinen neuen Mieter rechtzeitig finden, hat Mietausfall und verlangt nun die Überweisung der ersten Kaltmiete an den Vermieter als Ausgleich.

Meine Frage: Welche rechtliche Grundlage hat das ganze, ist der Makler/Vermieter überhaupt berechtigt, diesen "Ausfallsentschädigiung" zu verlangen, ohne dass ich irgendwas unterschrieben hab (nur mündliche Zusage).

Vielen Dank für Eure Antwort.

15 Kommentare zu „Vermieter verlangt 1. Kaltmiete wegen Nichtvertragsabschluss”

Susanne Experte!

Nein, es wurde kein Vertrag unterschrieben, demnach besteht keine Grundlage für eine Forderung.

Fabien79

Danke erstmal für die Antwort...Ich hoffe, es ist so einfach, denn ich habe gehört, dass Mietverträge auch aufgrund mündlicher Zusage schon zustande kommen....!?

Susanne Experte!

Ja, aber hier nur unter bestimmten Vorraussetzungen, dann entsteht ein mündlicher Vertrag durch konkludente Handlung.
Hier handelt es sich nur um eine Zusage zum Vertragsabschluss, aus der der VM aber keine Forderungen ableiten kann.

Fabien79

Hallo Susanne,

hab mal etwas gegoogelt und folgendes gefunden:

Mündlicher Mietvertrag
Unbefristete Mietverträge können generell mündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter über die Art des Mietobjektes, die zu zahlenden Miete und den Zweck der Nutzung der Mietsache einig geworden sind. Der Vermieter hat danach dem Mieter die Nutzung der Sache zu überlassen und der Mieter die Miete zu zahlen. Haben sich Vermieter und Mieter nicht auf die Zeit des Mietvertrages geeinigt, so ist der Vertrag in den Fristen kündbar, in denen die Zahlung der Miete vereinbart wurde. Bei einer tageweisen Mietzahlung ist der Vertrag also auch in der Frist von einem Tag kündbar usw.
Ausnahme davon ist ein Vertrag über eine Mietwohnung. Auch ein solcher Vertrag ist mündlich vereinbar, die Kündigung richtet sich aber nach den im Gesetz vorgeschriebenen besonderen Kündigungsschutzregeln für Wohnungsmieter.

Ich glaub ich hab da schlechte Karten.

Die Frage ist jetzt, inwieweit daraus ein konludenter Mietvertrag wird, wenn ich jetzt die erste Miete überweise (obwohl wir uns vorher mündlich geeinigt haben und ich die Wohnung nicht bewohne) und ob danach weitere Forderungen auf mich zukommen können. Allerdings will ich auch nichts kündigen, da ich meiner Ansicht nach keinen Mietvertrag eingegangen bin, dies damit aber eingestehen würde und zur Zahlung von den Restmieten bis zur Restlaufzeit des Vertrages nach Kündigung aufgefordert werden könnte....

Susanne Experte!

Fakt ist doch folgendes: Wir haben zur Zeit einen recht entspannten Wohnungsmarkt, sonst hättest Du nicht kurzfristig was besseres bekommen. Die Zeiten, wo die Wohnungssuchenden schlange stehen sind definitiv vorbei und da versuchen die Vermieter alles, um Kosten durch Leerstand zu vermeiden, siehe Deinen Fall.

Auch im anderen Forum wurde definitiv darauf hingewiesen: der VM muss es vor Gericht beweisen und dann braucht es noch einen Richter, der vermieterfreundlich entscheidet....

blos nicht kündigen, dann zahlst Du mehr als nur eine Monatsmiete.

Weiterhin: wenn Du nicht zahlst, was ich ganz dringend [/b:dc2c4]empfehlen würden, weil der VM die schlechteren Karten hat, muss der VM erst einen Mahnbescheid beantragen (falls der kommt innerhalb der Frist Einspruch einlegen wg. fehlender Grundlage zur Forderun) dann muss der VM klagen.

Es sieht doch so aus: er will eine Monatsmiete Schadenersatz haben, denn würde er auf dem Vertrag bestehen, müsste eine der beiden Seiten kündigen. Viel interessanter wird es, wenn die Wohnung nun noch länger leerstehen würden, dann entfällt nämlich auch sein konstruierte Grund für seinen Schadenersatz. Selbst wenn Du lügen würdest und behauptest, der schriftliche Vertrag wäre gegensätzlich zu mündlichen Abreden gewesen und Du hättest deshalb nicht unterschrieben, muss er Dir erst einmal das Gegenteil beweisen, weil er Kläger ist.

Also: ich würde nichts zahlen, aber ich weiss und der Vermieter denkt vermutlich genauso: Jeden Morgen steht ein Dummer auf (ist übrigens das Erfolgsrezept von Ebay)

fin Experte!

Wenn Sie beispielsweise jetzt eine Mietzahlung tätigen würden, dann wäre das ein konkludentes Verhalten und es käme durch diese Art der Willenerklärung ein Mietvertrag zustande.
So dumm sollten Sie nicht sein. Sie hatten doch noch überhaupt keinen Kontakt zum Vermieter und somit ist auch kein mündlicher Vertrag geschlossen worden.
Der Makler will nur seine Provisionsgebühr und tischt Ihnen dadurch sehr zweifelhafte Geschichten auf, z.B. dass ein anderer Mieter wegen Ihnen aus dem Mietverhältnis entlassen wurde. Ziemlich unglaubwürdig. Sie scheinen noch recht unerfahren und das nutzt der Makler aus. Also Vorsicht und garnichts machen!

Fabien79

Danke für Eure Antworten...Ja, bin in der Tat noch unerfahren in solchen Sachen, ist meine erste richtige Wohnung...

@Suanne: Die Beweiserbringung bei einer mündlichen Vereinbarung ist sicher schwierig, dennoch hab ich mit dem Makler telefoniert, mit seiner Frau und der Vermieter wusste auch bescheid, dass ich die Wohnung am Tag X übernehmen wollte. Also da würden 3 Aussagen gegen meine (falsche stehen), wenn ich die mündliche Übereinkunft abstreiten würde.
(Ein Schlupfloch vielleicht: In dem mir zugeschickten Vertrag stand die Kaltmiete 5 Euro höher drin, als mündlich vereinbart...Dies wurde allerdings telefonisch gleich geklärt und richtig gestellt, und vereinbart, dass man bei der ursprünglichen KM bleibt)

@fin: Meines Wissens handelt der Makler im Auftrag des Vermieters und ein mündliche Abmachung mit dem Makler wäre somit denke ich auch rechtskräftig.

Wenn ich mich dazu entschliesse, kein Geld zu überweisen - sollte ich das dem Makler dann per Brief mitteilen (und damit die Vorwürfe von mir weisen) oder gar nicht reagieren und schlimmstenfalls bis zum Mahnbescheid warten?

Danke!

Susanne Experte!

Ich würde gar nicht reagieren. Wenn die "Schadenersatzmiete" gezahlt würde, will der Makler noch sein Provision etc.
Auf dem freien Wohnungsmarkt regieren Angebot und Nachfrage, Du hast ein besseres Angebot angenommen-fertig.

fin Experte!

Ein Makler ist nur der Vermittler, niemals Ihr Vertragspartner. An ihn zahlen Sie auch keine Miete.

tenant61 Experte!

ganz so einfach ist die sache nicht. tatsächlich kann sich der bewerber schadenersatzpflichtig machen, wenn er die anmietung einer wohnung bestätigt und danach abspringt. es kommt hier hauptsächlich auf die zeitlichen abläufe an und darauf, ob bereits irgendwelche dokumente unterschrieben wurden ("annahmeerklärung" o.ä.).
ein mietvertrag ist jedenfalls nicht zustande gekommen. wenn die absage zeitnah erfolgte und keine annahmeerklärung o.ä. unterzeichnet wurde, dürfte auch kein schadenersatzanspruch gegeben sein. im übrigen hätte einen solchen anspruch tatsächlich nicht der makler, sondern der eigentümer, wie fin schon richtig angemerkt hat.
im ergebnis würde ich also auch sagen: nicht zahlen.

fin Experte!

Da hier aber offensichtlich noch nichts unterschrieben wurde, kann ein potentieller Mieter ohne Angabe von Gründen absagen.
Er ist i.d.R. nicht schadensersatzpflichtig.

Fabien79

Danke Leute, das wollte ich hören! Wie gesagt, ich hab nix unterschrieben und hab den Termin zur Wohnungsübernahme auch VORHER abgesagt.
Werde also nix zahlen! Wenn der Makler/Vermieter klagen sollte, dann soll er nur - ich denk ich hab gute Karten.
Danke nochmal für Eure Mithilfe - ne tolle Sache so ein Forum, besonders für Leute wie mich, die von Mietrecht nicht so viel Ahnung haben <!-- s :-) --><!-- s :-) --> und sich nen teuren Anwalt (noch) nicht leisten können....

tenant61 Experte!

Da hier aber offensichtlich noch nichts unterschrieben wurde, kann ein potentieller Mieter ohne Angabe von Gründen absagen.
Er ist i.d.R. nicht schadensersatzpflichtig.[/quote:9395e]

dem würde ich so nicht zustimmen wollen. wie ich bereits sagte, kommt es auch auf die zeitlichen abäufe an. ein bewerber, der der annahme einer wohnung mündlich zustimmt, und den makler oder vermieter z.b. 2 monate lang in dem glauben lässt, dass der vertrag zustande kommen wird, dann aber kurz vor vertragsbeginn absagt, kann sich durch dieses verhalten durchaus schadenersatzpflichtig machen.

das ist im fall von fabien nicht klar erkennbar. was bedeutet hier "kurzfristig" und wann wurde abgesagt? lagen mündliche zusage, finden der besseren wohnung und absage zeitnah beieinander? darauf wird es hier im streitfall ankommen. wenn ja ist alles in ordnung. wenn nicht, kann es u.u. vor gericht heikel werden. deswegen meinte ich in meinem vorherigen posting, dass die sache nicht ganz so einfach ist. die gerichte entscheiden soweit mir bisher bekannt ist in solchen fällen, die leider nicht selten sind, bislang nicht einheitlich.

Fabien79

Also die Wohnung hatte ich Mitte Dez. angeschaut, 4 Tage später zugesagt, ca. 1 Woche später die andere Wohnung gesehen, und dann nach ca. 2 weiteren Tagen die Wohnungsübernahme abgesagt. Also zwischen telefonischer Zusage und Absage lagen insgesamt vielleicht 2 Wochen.

tenant61 Experte!

na, in dem fall würd ich mir keine sorgen machen. das ist zeitnah und somit in ordnung. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

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