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Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung während Mietpreisbindung Urteil vom 03.12.2003 Az V ZR 157/03

Der BGH hatte über die Wirksamkeit einer Vereinbarung zu entscheiden, mit der während der Mietpreisbindung für den Zeitpunkt nach dessen Ablauf eine Mieterhöhung bestimmt wurde. Der BGH hat die Wirksamkeit bestätigt und dies mit der Vertragsfreiheit des BGB begründet. Die gesetzlichen mietvertraglichen Regelungen schränken die Zulässigkeit einer Staffelmietvereinbarung nicht ein, die zudem im Einklang mit dem Zweck des Gesetzes stehen. Nach der Gesetzesbegründung sollen dem Vermieter Investitionsentscheidungen dadurch erleichtert werden, dass er mit den künftigen Steigerungen der Mieteinnahmen schon zu einen frühen Zeitpunkt sicher rechnen kann. Der Mieter wiederum hat die Möglichkeit, sich schon frühzeitig auf Umfang und Zeitpunkt der auf ihn zukommenden Mieterhöhung einzurichten.

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